WikiDer > Nolo-Anwärter
Nolo-Anwärter (Latein: 'Ich bestreite die Anschuldigung nicht') ist mit Sicherheit Gewohnheitsrecht-Gerichtsbarkeiten in der Vereinigte Staaten, die dritte mögliche Plädoyer für die Angeklagte in einem Klage sowie "schuldig" und "unschuldig". Dieses Plädoyer wird auch als "kein Wettbewerb" bezeichnet.
Im Hinblick auf die unmittelbare Strafbarkeit hat ein Nolo-Contendere-Plädoyer im Wesentlichen das gleiche Ergebnis wie ein „schuldig“-Plädoyer. Im Gegensatz dazu bedeutet ein Nolo-Anwärter bei zukünftigen oder verwandten/Kollateralprozessen oder abgeleiteten Anklagen, dass die Schuld des ursprünglichen Verbrechens nicht nachgewiesen wurde.
Auch eine Verurteilung nach „nolo contendere“ hat andere Konsequenzen als „schuldig“ im Kontext von Anti-Rückfälligkeit-Gesetze wie die Drei-Streik-Gesetzgebung.
In der Regel ist Nolo-Contendere-Plädoyer nur bei Straftaten oder Vergehen erlaubt, nicht bei schweren Straftaten.