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Omroepwet
Rundfunkgesetz
Titel des ZitatsRundfunkgesetz
TitelRundfunkregulierungsgesetz
SchematypRecht im formalen Sinne
UmfangFlagge der Niederlande Die Niederlande
ZuständigkeitMedienrecht
Statusnicht länger gültig
Zulassung und Inkrafttreten
Adoptiert vonRepräsentantenhausErstes Zimmer
Veröffentlicht instb. 1967, 176
In Kraft getreten am1967
Geschichte
gefolgt vonMediengesetz (1987)
Portal  Portalsymbol  Menschen & Gesellschaft

Das Rundfunkgesetz ist ein niederländisches Gesetz aus den 1960er Jahren, das Niederländisches öffentlich-rechtliches Rundfunksystem für neue Sender zugänglicher. Es stellte die Sendestatus dass die Rundfunkveranstalter nach ihrer Mitgliedschaft zugeteilt wurden. Darüber hinaus ermöglichte das Gesetz werben über die Kanäle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Das Gesetz hat seinen Ursprung in der Hinweis-fröhlich von dem Kabinett-Cals präsentiert am 28.05.1965. In dem Memorandum wurde untersucht, wie Regeln für die Aufnahme neuer Rundfunkveranstalter in das System unter Wahrung der Position bestehender Rundfunkveranstalter aufgestellt werden könnten. Die im Memorandum niedergeschriebenen Ideen führten zur Übergangsordnung von 1965. Wegen Knappheit musste die Verteilung der Sendezeit komplett geregelt werden. Möglich wurde es auch durch die STARWerbung auszustrahlen. Ende 1965 trat eine Verordnung in Kraft, nach der Sendezeiten den Sendern nach Sendestatus zugeteilt wurden. Der Sendestatus wurde nach der Anzahl der Mitglieder vergeben. Bis auf einen erhielten alle Rundfunkverbände den Status eines A-Senders; das VPRO bekam den C-Status.

Bedingung pro Sendestatus:

  • A-Status: über 400.000 Mitglieder
  • B-Status: mindestens 250.000 Mitglieder
  • C-Status: mindestens 100.000 Mitglieder
  • Angehender Sender: mindestens 15.000 Mitglieder; mit bedingtem Erhalt der Sendelizenz, wenn der C-Status innerhalb einer bestimmten Zeit erreicht wurde.

Siehe auch