WikiDer > Aufwandsentschädigung
EIN Kosten (oder Aufwandsentschädigung) ist eine Gebühr, die hauptsächlich Arbeitgeber zu ihnen Angestellte zum Ausgleich von Kosten, die den Mitarbeitern bei der Erfüllung ihrer Aufgaben entstehen. Viele Arbeitnehmer erhalten beispielsweise für ihren Arbeitsweg eine Aufwandsentschädigung von ihrem Arbeitgeber. Dies ist oft als Kostenbeitrag gedacht und nicht unbedingt zur vollständigen Kostenerstattung. Bei Dienstreisen wird die Aufwandsentschädigung häufig aufgrund einer Erklärung gezahlt. Dann werden genau die entstandenen Kosten erstattet.
Das oben für Reisekosten Gesagte gilt grundsätzlich für alle Arten von Kosten, die Mitarbeitern entstehen können. Die steuerlichen Folgen von Aufwandsentschädigungen sind oft von Bedeutung. Hier stellt sich vor allem die Frage, ob die Kostenerstattung Lohnsteuer und Sozialbeiträge zu Schulden. Die Antwort auf diese Frage ist von Land zu Land unterschiedlich. In den Niederlanden sind Kostenerstattungen unter bestimmten Umständen für alle sog Lohnsteuer.
Freiwilligenarbeit in den Niederlanden
Organisationen in den Niederlanden, die mit . zusammenarbeiten Freiwillige können ihnen die Kosten, die den Freiwilligen für die ehrenamtliche Tätigkeit entstehen, wie Fahrtkosten, aber auch ein halbes Taggeld oder einen kleinen Stundenlohn ersetzen. Die Organisation ist nicht verpflichtet, eine Aufwandsentschädigung, Halbtagspauschale oder Freiwilligenpauschale zu gewähren. Darüber hinaus können Organisationen selbst entscheiden, wie hoch diese Vergütung ist. Dies kann ein Festbetrag sein, eine Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten, eine Erstattung, die in keinem Verhältnis zum Zeitaufwand steht. Die Entschädigung umfasst nicht die Reisekosten, diese können dem Freiwilligen zusätzlich zur Entschädigung ausgezahlt werden.
Wenn Sie eine feste Vergütung für ehrenamtliches Engagement erhalten haben, müssen Sie darauf weder Steuern und Sozialabgaben zahlen noch werden Sie von den UWV-Leistungen abgezogen, wenn unter anderem die folgenden beiden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Die Gebühren werden von einer nichtkommerziellen Einrichtung (zB einem Sportverband), ANBI, an eine öffentliche Stelle (staatliche Stelle) gezahlt. Diese Regelung gilt nicht für Organisationen, die die Form eines BV oder NV betrieben werden.
Die Höhe der Pauschale ohne Reisekosten darf im Jahr 2014 150 Euro monatlich, maximal 1500 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Übersteigt die Entschädigung diese Beträge, handelt es sich um eine steuerpflichtige Entschädigung und die UWV-Leistung wird ebenfalls gekürzt. Bleibt die Erstattung innerhalb dieser Beträge, müssen Sie das Finanzamt und die UWV nicht informieren und die Beträge angeben. Die UWV bittet Sie jedoch, sie darüber zu informieren, dass Sie ehrenamtlich tätig sind oder werden wollen. Ein ANBI muss Zahlungen innerhalb dieser „Standardbeträge“ nicht an das Finanzamt melden.
2. Der Betrag hat 764 Euro pro Jahr oder 95 Euro pro Monat nicht überschritten, maximal 764 Euro pro Jahr. Dies wird als Pauschalbetrag bezeichnet. Diese Erstattung gilt nur für Personen, die Sozialhilfeleistungen beziehen. Bleibt er innerhalb dieser Beträge, ändert sich die Sozialhilfeleistung nicht.
Wenn Sie die maximale Pauschalvergütung und zusätzlich zur Erstattung tatsächlich entstandener und nachweisbarer Kosten erhalten haben, besteht kein Anspruch auf Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit mehr. Sie müssen dann eine Erklärung auf Ihrem P-Formular abgeben. Der volle Betrag wird dann als „Einkommen aus nicht erwerbstätiger Arbeit“ besteuert.
Steuern: Eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliches Engagement kann noch höher ausfallen, dann müssen aber auch die entstandenen höheren Kosten nachgewiesen werden können. Das wollen nicht alle Institute bezahlen. Handelt es sich um eine Erstattung aufgrund tatsächlich entstandener und nachweisbarer Kosten, so ist keine Zahlung erforderlich Prämien und zu zahlende Steuern. Die Aufwandsentschädigung muss also nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden.