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Sozialbeiträge (in den Niederlanden auch Sozialversicherungsprämien genannt) sind Prämien, die im Zusammenhang mit Sozialversicherungen (auch öffentlich-rechtliche Versicherung genannt), also Versicherungen, die grundsätzlich für die versicherten Personen gesetzlich verpflichtet sind und von Rechts wegen gelten (die versicherte Person muss keine Versicherung abschließen, um versichert zu sein). Die Prämien können sowohl bei der versicherten Person als auch bei der Person erhoben werden, für die die versicherte Person angestellt ist oder als beschäftigt gilt. Sozialbeiträge sind wie Steuern in der Regel gesetzlich geschuldet (der Beitragspflichtige kann sich der Beitragszahlung grundsätzlich nicht entziehen). Im juristischen Sinne sind Sozialbeiträge jedoch oft keine Steuern, da die Erhebung von Sozialbeiträgen durch eine individuelle Gegenleistung (Sozialversicherungspflicht) ausgeglichen wird, während dies bei Steuern nicht der Fall ist. Im 19. und vor allem im 20. Jahrhundert wurde in vielen Ländern die Sozialversicherung (und damit die Sozialabgaben) eingeführt. Die Art der Sozialversicherung und die Höhe der Sozialbeiträge sind von Land zu Land sehr unterschiedlich.
Sozialversicherungsbeiträge in den europäischen Niederlanden
In den europäischen Niederlanden wird die Sozialversicherung in zwei Versicherungsgruppen unterteilt:
Staatliche Versicherung - Sozialversicherungen, die grundsätzlich für jede natürliche Person mit Wohnsitz in den Niederlanden sowie für bestimmte Gruppen von Gebietsfremden gelten;
Arbeitnehmerversicherungen – Sozialversicherungen, die grundsätzlich nur für natürliche Personen gelten, die Arbeitnehmer sind und ihnen gleichgestellt sind.
Nationale Versicherungsprämie
Die Volksversicherungen werden hauptsächlich durch die sog Nationale Versicherungsbeiträge (PVV) und Zuwendungen der öffentlichen Hand aus den sogenannten allgemeinen Mitteln (allgemeines Steueraufkommen). Die Prämien sind von der versicherten Person geschuldet, d. h. grundsätzlich von der Person mit rechtmäßigem Wohnsitz in den Niederlanden natürliche Person der in den Niederlanden ansässig ist, sowie eine bestimmte Gruppe von natürlichen Personen, die nicht in den Niederlanden ansässig sind. Die Prämie ist abhängig von der Höhe des Versicherteneinkommens und wird bis zu einem bestimmten Einkommen maximiert (ab einem bestimmten Einkommen wird keine Prämie fällig). Hat die versicherte Person kein Einkommen, ist sie jedoch versichert. Für diese Art von Sozialprämien siehe weiter: nationale Versicherungen.
Versicherungsprämien für Arbeitnehmer
Die Arbeitnehmerversicherungen werden durch die Arbeitnehmerversicherungsprämien finanziert. Die Prämien sind vom Arbeitgeber des versicherten Arbeitnehmers (oder der ihm gleichgestellten Person) geschuldet, der Arbeitgeber kann jedoch in der Regel einen Teil der Prämien vom Lohn des Arbeitnehmers abziehen.
Die Prämien richten sich nach der Höhe des Arbeitnehmerlohns und sind auf einen bestimmten Lohn begrenzt (ab einem bestimmten Lohn werden keine Prämien fällig), siehe maximaler Tageslohn.
Einige dieser Versicherungen unterliegen einer sogenannten Franchise, also einem Teil des Lohns, für den keine Prämie geschuldet wird. Für diese Art von Sozialprämien siehe weiter: Arbeitnehmerversicherungen.
Gesundheitsrecht
Auch das sogenannte Gesundheitsrecht ist eine Sozialversicherung. Die Krankenversicherung wird oft nicht als Teil der Volksversicherung angesehen, obwohl sie in ihrem Geltungsbereich liegt: Versicherte nach dem Krankenversicherungsgesetz ist die Person, die für die Allgemeines besonderes Krankheitskostengesetz (einer der nationale Versicherungen). Die Krankenversicherung wird durch einkommensabhängige Prämien und Nominalprämien (Festprämien, die der Versicherte direkt dem Krankenversicherer schuldet) finanziert. Der einkommensabhängige Teil der Prämie ist gedeckelt. Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf einen Arbeitgeberbeitrag für die von ihnen geschuldeten einkommensabhängigen Beiträge.
Bewusstsein
Anerkannt Kriegsdienstverweigerer sind von der Sozialversicherung befreit. Sie zahlen anstelle von Sozialbeiträgen eine Prämienersatzsteuer.
Sozialbeiträge in den karibischen Niederlanden
Sozialversicherungsprämien
Die Prämien für die nationale Versicherungen werden vom Versicherten geschuldet (Einwohner und/oder Arbeitnehmer der/in den karibischen Niederlanden), werden aber im Falle einer abhängigen Beschäftigung vom Arbeitgeber abgezogen. Die Prämien sind in den Tarif der Pauschalsteuer von 30,4 %. Das Ergebnis ist, dass ältere Menschen, die keine AOV-Prämie mehr zahlen, relativ mehr Steuern zahlen.
| Versicherung | Prämienanteil (im Jahr 2013) |
|---|---|
| Allgemeine Altersversicherung (AOV) | 25,0 % auf bis zu 29.434 $ |
| Allgemeine Witwen- und Waisenversicherung (AWW) | 1,3% auf bis zu 29.434 $ |
| Nicht-Arbeitgeber-Teil Krankenversicherung | 0,5% auf bis zu 29.434 $ |
Arbeitnehmerversicherungsprämien und Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung
Die Prämien für die Arbeitnehmerversicherungen sind vom Arbeitgeber zu zahlen.
| Versicherung | Prämienanteil (im Jahr 2013) |
|---|---|
| BES Cessantia-Gesetz (CES) | 0,2% |
| Unfallversicherungsgesetz BES (OV) | 0,5% |
| Krankenversicherungsgesetz BES (ZV) | 1,6% |
| Arbeitgeberanteil Krankenversicherung | 16,1% |
| Gesamt: | 18,4% |