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Opschortingsrecht

Mit Recht auf Aussetzung Dies bedeutet, dass, wenn eine Partei die Vereinbarung nicht einhalten kann, die andere Partei ihre Verpflichtungen aufschieben kann.

'Aussetzen' bedeutet auch Verschieben oder Verschieben. In Holländisch Bürgerliches Gesetzbuch (BW) finden sich die allgemeinen Aussetzungsbestimmungen in Buch 6, Art. 52 ff. Diese gelten für alle Verpflichtungen (durch Vereinbarung oder anderweitig, zB direkt aus dem Gesetz). Wenn Anforderungen gestellt werden, dass die Forderung des Schuldners gegen den Gläubiger fällig und zahlbar sein muss (d. h. die andere Partei ist bereits zur Leistung verpflichtet und diese Leistung könnte vollstreckt werden) und vor allem muss ein ausreichender Zusammenhang zwischen den beiden Verpflichtungen bestehen (Verbindung). Dies muss gemäß Artikel 6:52 Absatz 1 im jeweiligen Fall ausreichen, um diese Aussetzung zu rechtfertigen. Der zweite Absatz fügt zwei gängige Beispiele für eine solche Verbindung hinzu (aber es gibt mehr Möglichkeiten). Mit anderen Worten, Anspruch und Verpflichtung müssen in einem Zusammenhang stehen und dürfen nicht unverhältnismäßig sein (eine kleine Gegenforderung reicht nicht aus, um eine wesentliche Verpflichtung auszusetzen, die anders gelöst werden muss).

Gelegentliche Aussetzungsrechte finden sich an verschiedenen Stellen im niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch, beispielsweise wenn begründete Zweifel an der Person bestehen, an die die Zahlung zu leisten ist (Artikel 6:37).

Neben den allgemeinen Aussetzungsrechten gibt es drei verschiedene Sonderaussetzungsrechte, nämlich:

  1. das Ausnahme nicht adimpleti contractus (nur bei gegenseitiger Vereinbarung)
  2. das Unsicherheit Ausnahme (gleich)
  3. es Pfandrecht