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Ouderraad
Für Flandern siehe den Artikel Schulrat.

Es gibt zwei Formen von Elternbeiräten: den Elternbeirat in der Grundschule und den Elternrat in der beruflichen Sekundarstufe.

Elternrat in der Grundschule

In der Grundschule gibt es an den meisten Schulen auch einen Elternrat (OR)[1]. Dies ist ein unabhängiger Verein, der in Absprache mit der Schule außerschulische Aktivitäten organisiert. Der Betriebsrat kann die Form eines Vereins haben, dem alle Eltern angehören, oder einer Stiftung. Ein Elternbeirat ist an der Schule nicht verpflichtend und daher nicht gesetzlich verankert. Es gibt jedoch eine Reihe von Aufgaben, die in der Regel Teil eines Elternbeirats sind:

  • Organisation von Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Schule für die Kinder
  • Ermittlung der Höhe und Verwendung des freiwilligen Elternbeitrags[2]
  • Erbetene und unaufgeforderte Beratung durch den Schulbeteiligungsrat und den Schulvorstand direkt
  • Organisation eines (jährlichen) Elternabends
  • Vermittlung zwischen Eltern und Schule

Elternbeirat in der beruflichen Sekundarstufe

Im MBO-Elternrat erhalten die Eltern die Möglichkeit, sich mit der zuständigen Schulbehörde zu beraten und Einfluss auf die Politik der zuständigen Behörde zu nehmen. An diesen Schulen sind noch zwei Beteiligungsgremien präsent: die Studentenrat und der Betriebsrat. Mindestens einmal im Jahr ist die zuständige Behörde verpflichtet, in einer gemeinsamen Sitzung mit den drei Räten den Stand der Schule zu erörtern. Eine Schule ist nur dann zur Einrichtung eines Elternbeirats verpflichtet, wenn mindestens 25 Schüler und/oder deren Eltern dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Ein Fachschaftsrat und ein Betriebsrat sind immer verpflichtend.

In Grund- und Sekundarschulen wird die Beteiligung durch den Beteiligungsrat geregelt, der tatsächlich eine Kombination der drei oben genannten Gremien ist. Einzige Ausnahme sind VMBOs, die Teil einer Gesamtschule sind, die aus einer Kombination von Sekundarschule und ROC (in der Praxis meist ein ROC mit VMBO-Basis oder VMBO-Framework) besteht. Die vor dem Zusammenschluss mit der ROC vorhandene Muttersektion des Beteiligungsrates eines solchen VMBO wird von Rechts wegen in den Mutterrat umgewandelt.

Ein Elternbeirat wird immer versuchen, die Interessen der Schüler und deren Eltern bestmöglich zu vertreten. Die Arbeitsweise, Rechte und Pflichten sind in einem Mitbestimmungsgesetz festgelegt. Diese Satzung gilt auch für den Fachschaftsrat und den Betriebsrat zugleich. Zu den Themen, mit denen sich ein Elternbeirat befassen kann, gehören:

  • mit dem täglichen Vorstand über die von der Schule zu befolgende Politik nachzudenken
  • Feedback an die Elternvertretung im Beteiligungsrat geben
  • Beratung der Schule (aufgefordert oder unaufgefordert)
  • Organisation von Elternbefragungen zu bestimmten Themen (Drogen, MSN, Schulleitung)
  • bildungspolitische Entwicklungen mitdenken (z.B. Lehrermangel, Internet und Privatsphäre)
  • Förderung von Aktivitäten, die zu einem guten Schulklima beitragen, wie Sport- und Kulturveranstaltungen, Studienfahrten und Schulfeste

In den Niederlanden ist der Elternrat gesetzlich geregelt in der Bildungs- und Berufsbildungsgesetz.

Verweise

  1. Elternrat. Verband für öffentliche Bildung. Zugegriffen unter 6. Oktober 2020.
  2. Alles zum Elternbeitrag in der Bildung | VOO.nl. Verband für öffentliche Bildung. Zugegriffen unter 6. Oktober 2020.