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Das Schulrat ist in Flandern eine offizielle Einrichtung, die in praktisch jeder Schule existiert. In dem kostenlose Bildung hieß dieses Treffen? Beteiligungsrat, aber seit 2005 wird der Begriff Schulrat im gesamten flämischen Bildungswesen verwendet.
Die Mitglieder
Der Schulrat setzt sich aus Vertretern von 4 Sektionen zusammen:
- die Eltern. Es kann auch ein Elternrat (oder "Elternausschuss") an der Schule existieren, und dann werden normalerweise einige Mitglieder dieses Rates im Schulrat tätig sein.
- die Lehrer. Oft werden nur wenige Mitglieder des Pädagogischen Rates gewählt.
- Die Studenten. In dem Sekundarschulbildung die Studierenden sind in der Regel aktiv eingebunden, in die Grundschulbildung ist das außergewöhnlich.
- die Ortsgemeinde. Dies betrifft Vertreter aus dem Umfeld der Schule, wie zum Beispiel einen Vertreter des Gemeindevorstandes, der Gemeinde, von Jugendbewegungen oder lokalen Vereinen.
Die Vertreter der ersten 3 Sektionen werden von der betreffenden Sektion demokratisch gewählt. Die Vertreter der lokalen Gemeinschaft werden von den Mitgliedern des Schulrates der ersten 3 Ränge kooptiert.
Die Eltern verlassen automatisch den Schulrat, wenn alle ihre Kinder die Schule verlassen haben. Die MitarbeiterInnen beenden ihre Mitgliedschaft im Schulrat, wenn sie nicht mehr an der Schule tätig sind, an der sie als PersonalvertreterInnen gewählt wurden.
Ein Vertreter der lokalen Gemeinschaft kann nicht kooptiert werden, wenn er oder sie auch in einer der 3 anderen Stufen qualifiziert ist: zum Beispiel kann ein Elternteil eines Kindes der betreffenden Schule oder ein Lehrer, der an der Schule unterrichtet, nicht Teil der Schulrat als Vertreter der Gemeinde.
Neben den Vertretern der oben genannten Sektionen können Mitglieder systematisch oder ad hoc weitere Interessenvertreter der Schule zu der Sitzung einladen. Diese Personen haben kein Stimmrecht. In der Praxis betrifft dies oft den Direktor der Schule oder jemanden aus dem Aufsichtspersonal Verein.
Normalerweise hat jede Sektion die gleiche Anzahl von Mitgliedern im Schulrat. Der Vorsitzende wird aus der Mitte der Mitglieder gewählt.
Aufgaben und Bedienung
Eine wichtige Aufgabe des Schulrates ist es, über das Geschehen in und um die Schule auf dem Laufenden zu bleiben. Daher wird der Direktor in der Regel bei jeder Sitzung einen Stand der Dinge bereitstellen. Strategische Entscheidungen der Schule, zB um Jahresthemen, spezifische pädagogische Aktivitäten usw. werden hier diskutiert.
Der Schulrat hat in vielen Angelegenheiten der Schule vor allem beratende Befugnisse. Die Beratung durch den Schulrat ist beispielsweise bei der Beantragung der Einrichtung eines neuen Forschungsbereich in der Schule. Auch über die Schulordnung, die Benutzung der Unterrichtszeiten, die Stellenbeschreibung des Direktors und der Lehrer, Renovierungsarbeiten an der Schule usw., hat der Schulrat diese beratende Befugnis. Auch die fakultativen Ferien der Schule werden jährlich vom Schulrat genehmigt.
Der Schulrat trifft sich etwa 3 bis 4 Mal im Jahr. Der Schulrat bestimmt selbst, wie offen seine Aktivitäten kommuniziert: Die vom Schulrat formulierten Ratschläge sind oft öffentlich zugänglich (ad valvas, über die Schulwebsite).
Die Amtszeit eines Schulrates und seiner Mitglieder beträgt immer 4 Jahre. Am Ende wird ein neuer Schulrat für das nächste Schuljahr gebildet. Selbstverständlich können Mitglieder im Laufe eines Mandats ersetzt werden, zB wenn sie nicht mehr der jeweiligen Sektion angehören.