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Overgang van onderneming

Betriebsübergang ist ein NiederländischArbeitsrecht Verstehen. Wenn ein Unternehmen von einem zum anderen wechselt Inhaber, der neue Besitzer ist automatisch (gesetzlich) de Arbeitgeber des Angestellte die im Unternehmen arbeiten. Die Rechte und Pflichten dieser Mitarbeiter bleiben (weitgehend) erhalten.

Ein „Unternehmen“ ist in diesem Zusammenhang eine Organisation, die Waren herstellt oder liefert oder Dienstleistungen erbringt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Organisation auf Gewinn ausgerichtet ist. Ein unabhängiger Teil einer Organisation kann auch ein „Unternehmen“ sein. Es muss sich dann um eine übertragene Tätigkeitseinheit handeln. Das Teil muss nicht groß sein: Auch wenn nur ein Mitarbeiter für das Teil arbeitet, kann es als „Unternehmen“ betrachtet werden. Wenn ein Pleite Gesellschaft veräußert wird, findet kein Betriebsübergang statt.

Der Übergang muss eine dauerhafte Absicht haben, ein Betriebsübergang kann jedoch vorübergehend sein. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein bei Miete oder mieten. Bei (zum Beispiel) Abschluss des Leasingverhältnisses geht das Unternehmen vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer über, am Ende des Leasingverhältnisses geht das Unternehmen vom Leasingnehmer auf den Leasinggeber zurück.

Bei der Übernahme der Organisation muss die Identität des Unternehmens gewahrt werden. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Name der Organisation, des Kundenstamms, des Anlagevermögens, des Personals etc. übernommen werden. Wird beispielsweise nur ein Gebäude übernommen, erfolgt in der Regel kein Betriebsübergang. Dem alten und dem neuen Eigentümer ist nicht immer bewusst, dass ein Betriebsübergang vorliegt und die Arbeitnehmer daher mit ihm übergehen; Es ist auch nicht erforderlich, dass der alte und der neue Eigentümer diese Absicht für einen Betriebsübergang haben.

Bei einem Betriebsübergang ist die Arbeitsverträge Stehen; vor dem Übergang ist der alte Eigentümer der ArbeitgeberNach der Übertragung ist der neue Eigentümer der Arbeitgeber. Es müssen keine neuen Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob dem neuen Eigentümer die Arbeitsverträge bekannt waren.

Die übernommenen Mitarbeiter können geltend machen, dass ihre Arbeitsbedingungen durch die Übernahme nicht verändert. Die Dienstzeit, die für das übertragene Unternehmen galt, bleibt ebenfalls bestehen. Dies ist zum Beispiel wichtig für die Kündigungsfrist des Arbeitsvertrages, für eine Jubiläumsprämie und für das Dienstalter, das für gilt Massenentlassung. Die Anstellungsbedingungen können sich nach der Übernahme ändern. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn nach der Übernahme ein weiterer Tarifvertrag gilt: Der ursprüngliche GAV (Pre-Transfer) gilt für die übertragenen Mitarbeiter bis zum Inkrafttreten eines neuen GAV, der für das übertragene Unternehmen gilt. Ab diesem Zeitpunkt gilt für die übernommenen Mitarbeiter der neue Tarifvertrag. Über Pensionierung es kann sich sofort etwas ändern: die beim alten eigentümer erworbene rente bleibt bestehen, aber die mitarbeiter fallen ab dem moment der übernahme in die versorgung des neuen eigentümers.

Kommt der alte Eigentümer seinen Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern nicht nach, können die Arbeitnehmer den neuen Eigentümer zur Verantwortung ziehen. Hat der alte Eigentümer beispielsweise zeitweise zu wenig Lohn gezahlt, können die Arbeitnehmer den überfälligen Lohn vom neuen Eigentümer einfordern. Die Mitarbeiter können sich jedoch weiterhin (maximal ein Jahr nach der Übernahme) an den alten Eigentümer wenden.

Wenn ein Mitarbeiter nicht in das Unternehmen wechseln möchte, kann er auf seinen Anspruch auf einen automatischen Arbeitsvertrag mit dem neuen Eigentümer verzichten. In diesem Fall kommt kein Arbeitsvertrag mit dem neuen Eigentümer zustande. Allerdings endet der Arbeitsvertrag mit dem alten Eigentümer zum Zeitpunkt der Übernahme, so dass der Arbeitnehmer in einer solchen Situation keinen Arbeitsvertrag mehr hat.

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