WikiDer > Partner (Beziehung)
EIN (Lebenspartner ist jemand, mit dem man ein hat Beziehung hat und mit wem es ist"Leben(für eine Weile oder buchstäblich ein Leben lang) teilt (oder möchte teilen) Normalerweise lebt man mit einem Lebenspartner zusammen.
Zu den formalen Formen der Partnerschaft gehören die Hochzeit, es eingetragene Partnerschaft, und ob notariell beglaubigt oder nicht Lebenspartnerschaftsvertrag. Außerdem gibt es den Begriff gemeinsamer Haushalt, die nicht so sehr durch das Aufgezeichnete, sondern mehr durch das tatsächliche Verhalten bestimmt wird.
Steuerlicher Partner in den Niederlanden
Im Die Niederlande definiert seit 2011 Artikel 5a der Allgemeines staatliches Steuergesetz (AWR) ein grundlegendes Partnerkonzept. Dieses Konzept gilt auch für die Steuergesetz, soweit die einzelnen Gesetze hiervon nicht abweichen. Auch der Allgemeines Einkommensversicherungsrecht wird sich zu gegebener Zeit an diesem grundlegenden Partnerkonzept ausrichten.
Die Hauptregel ist, dass Ehepaare (es sei denn, sie haben einen Scheidungs- oder Trennungsantrag gestellt und/oder leben nicht mehr zusammen) und registrierte Partner steuerliche Partner sein. Als Lebenspartner gilt auch die alleinstehende volljährige Person, mit der der alleinstehende volljährige Steuerpflichtige Lebenspartner ist notarielle Lebensgemeinschaft eingetragen ist und bei dem er unter der gleichen Wohnadresse gemeldet ist. Ein notarieller Lebensgemeinschaftsvertrag zwischen mehr als zwei Personen wird nicht berücksichtigt.
Partnerschaft beruht auf Gegenseitigkeit. Niemand kann mehr als einen Partner haben; Falls sowohl A als auch B und A und C potenzielle Partner sind, gibt es Regeln, die bestimmen, ob eine Partnerschaft gilt und wenn ja, welche.
Siehe auch steuerliche Partnerschaft im Einkommensteuergesetz 2001 und der Partnerkonzept in der Erbschaftsteuer.
Lebensstilneutralität
Lebensstilneutralität ist kein eindeutiger Begriff.
In den Niederlanden ging die Regierung in Die Steueragenda ab 2011[1] zum Thema Lebensstilneutralität des Steuersystems und mögliche Grundsysteme der Einkommensteuer im Zusammenhang mit Personengesellschaften.
Es gibt folgende Grundsysteme für Steuern, Leistungen und Freibeträge:
- individuell (Steuer/Leistung/Freibetrag nach individuellem Einkommen/individuelle Situation/Kosten, unabhängig vom Lebensstil)
- nach Haushalt (Steuer/Leistung/Freibetrag nach Gesamteinkommen/Gesamtsituation/Kosten, unabhängig von Personenzahl und individuellen Einkommen/Situationen/Kosten). Bei der Einkommensteuer ermutigt sie einen nicht erwerbstätigen Partner eines Gutverdienenden nicht, zur Arbeit zu gehen, da der Grenzsteuersatz ab dem ersten Euro hoch ist.
- Splitsystem (Steuer/Leistung/Freibetrag auf Basis des Durchschnittseinkommens/Durchschnittssituation/Kosten, unabhängig von Personenzahl und individuellen Einkommen/Situationen/Kosten)
An einer Pauschalsteuer ohne Freibetrag / Steuergutschrift entsprechen die drei Systeme.
Bei der Einkommensteuergesetz 2001 gilt, dass es sich bei der Steuer um eine individuelle Abgabe handelt, mit der Maßgabe, dass bestimmte schwer individualisierbare Einkommensbestandteile, auch als gemeinsame Einkommensbestandteile bezeichnet, zwischen den Gesellschaftern frei verteilt werden können. zusätzlich Schrittweiser Abbau der Doppelbesteuerung für Ernährer noch nicht abgeschlossen.
Zwischen der zweiten und dritten Möglichkeit gibt es oft eine Zwischenform. Bei der staatliche Rente und der WWB der Leistungs-/Einkommensstandard für zwei Partner zusammen liegt zwischen dem 1- und 2-fachen der individuellen Leistung, d. h. die Leistung pro Person beträgt zwischen dem 0,5- und 1-fachen der individuellen Leistung.
Bei der WW Gibt es einen individuellen Vorteil?
Auch der Lebensstil spielt manchmal eine Rolle beim Konsum. Neben der Tatsache, dass Partner zusammen mit Unterkunft, Telefon-/Internetabonnement usw. handeln, gilt manchmal ein Rabatt für Partner / eine Familie. Es gibt unter anderem das Konzept eines Familienmitglieds mit NS-Abos, was dazu führt, dass auch bei den Reisekosten manchmal eine Zwischenform zwischen der oben genannten zweiten und dritten Möglichkeit gilt.
Das Kommission Van Dijkhuizen stellt fest, dass die Besteuerung auf der Grundlage des Einkommens (Einzelperson oder pro Haushalt) einer Umverteilung auf der Grundlage des realisierten Arbeitseinkommens gleichkommt, sowohl von Gutverdienern zu Geringverdienern als auch von Personen, die viel arbeiten, zu Personen, die wenig arbeiten. Dabei stellt die Freizeit-/Haushaltsproduktion auch einen Wert dar. Dabei ist nach Ansicht des Ausschusses zu bedenken, dass die Kindererziehung und zum Beispiel die Berufstätigkeit des Partners in hohem Maße eine Entscheidung ist, für die die Eigenverantwortung gilt. Selbst in einem Mindestmaß müssen die finanziellen Folgen der eigenen Wahl nicht vollständig von der Gesellschaft getragen werden.
Siehe auch
| Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise |