WikiDer > Polizeistrafgesetzbuch

Politiestrafwet

Das Strafgesetzbuch der Polizei ist ein SurinamStrafrecht. Es ist der Recht von 29. November1915, ein Kriminalpolizeigesetz erlassen. Es bestraft die kleineren Vergehen. Aus den Überschriften der verschiedenen Kapitel des Gesetzes geht hervor, dass die in diesem Gesetz enthaltenen Straftaten Verstöße sein.

Das Strafgesetzbuch der Polizei sieht unter anderem Strafen vor für:

  • nicht sauber bleiben Haus und die unmittelbare Umgebung (Artikel 39);
  • Fliegendumping (Artikel 39a);
  • es freiwillig Gehäuse oder Übernachtung jemandem gewähren, der anscheinend keine Mittel zur Unterstützung hat und an keinen gewöhnt ist Kunst oder Beruf auszuüben (Artikel 43);
  • jagen oder fischen ohne Lizenz (Artikel 44);
  • fangen Fisch durch Rausch (Artikel 45);
  • es anlässlich eines Prozession oder Demonstration oder von starkem Verkehr oder Gedränge von Menschen auf der öffentliche Straße a . nicht einhalten Auftrag des Polizei, gegeben im Interesse von oeffentliche Ordnung weitergehen, stehen bleiben oder sich in eine bestimmte Richtung bewegen oder sich entfernen (Artikel 50);
  • verunreinigen die Wasser in einem Gut, Wasserloch oder Trensengebiss oder allgemein irgendeine Wasser reservoir, das zum Trinken oder Waschen von Wasser verwendet wird (Artikel 51);
  • es ausüben Beruf von Ansager ohne Lizenz (Artikel 52);
  • es ohne vorherige Genehmigung Paramaribo des Bezirksbeauftragter von dem Stadtteil und in a Kreis gedruckte oder schriftliche Dokumente, Zeichnungen oder Bilder des Bezirksvorstehers, auch wenn sie den Namen des Schreibers, Druckers, Zeichners oder Graveurs tragen, öffentlich auslegen, öffentlich ausstellen oder anbringen (Artikel 53);
  • in Paramaribo, ohne vorherige Genehmigung der Generalstaatsanwalt Straßenpredigten halten (Artikel 54);
  • es Feuerwerkeinschließlich Schwärmer, Feuerwerkskörper, bengalisches Feuer o.ä., Anfahren ohne Lizenz (Artikel 55);
  • durch ein Gerät, das dazu bestimmt oder verwendet wird, hörbar zu machen Musik- oder eine Lärmbelästigung für die Umgebung der menschlichen Stimme verursachen, sei es im Freien oder in einem geschlossenen Raum (Artikel 56);
  • Spielen um Geld oder mit Karten, Geld oder Würfeln auf öffentlichen Straßen (Artikel 57);
  • ohne eine schriftliche Erlaubnis in Paramaribo vom Bezirkshauptmann des Stadtbezirks und in den Bezirken des Bezirksvorstehers, auf öffentlichen Straßen oder an den Häusern, Geld zu sammeln (Artikel 58);
  • nachts auf einer öffentlichen Straße, Straße oder einem Platz oder auf einem Gehweg auf einer Straße liegend gefunden werden (Artikel 62);
  • Anwerbung durch Prostituierte (Artikel 65 und 66);
  • ohne Bewilligung, maskiert oder verkleidet auf der öffentlichen Straße erscheinen (Artikel 71);
  • ein Spiel auf öffentlichen Straßen spielen, durch das Gefahren, Nachteile oder Unannehmlichkeiten für Personen oder Sachen entstehen können (Art. 74);
  • Kämpfe auf einer öffentlichen Straße oder Schlägerei teilnehmen (Artikel 75);
  • der Einzige Fundstück, auf dem man nicht Gerade diese geltend machen, in Besitz nehmen und nicht sofort übergeben oder benachrichtigen können Polizei oder der Kopf des Plantage, der Geschäftssitz oder die Unternehmen, wo das Objekt gefunden wurde (Artikel 76);
  • sein Haus oder Hof in Paramaribo, in Neue Nickerie oder zu Albina über dem Haupteingang von der öffentlichen Straße mit dem Hausnummer und der Bezirksbrief (Artikel 77).

Ein wichtiger Artikel für die umweltgesetz ist § 39a StGB.

Dieser Artikel 39a lautet wie folgt:

'Kunst. 39a. Er, der Müll, Abfall oder andere ihm gehörende Gegenstände oder an einem für den öffentlichen Verkehr zugänglichen Ort ablegt oder ablegt oder absetzen, ablegen oder abstellen lässt. Weg und dazugehörige Fußwege, in einem öffentlich zugänglichen Bereich Garten oder Park, in einem dafür vorgesehenen oder dienenden Entwässerungssystem Kanal, Trensengebiss oder Bach oder auf einem Grundstück oder Grundstück, das nicht von der Regierung zu diesem Zweck bestimmt ist, wird bestraft mit Sorgerecht von nicht mehr als zwei Monaten oder fein von höchstens tausend Gulden.'

Externer Link