WikiDer > Prinz von Waterloo
von König Wilhelm I. der Vereinigten Niederlande wurde mit Königliche Auflösung von 8. Juli1815, Nr. 13, an den Gewinner des Schlacht von Waterloo, der britische General, Marshall Arthur Wellesley, zuerst Herzog von Wellington, der erbliche Titel von Prinz von Waterloo ausgezeichnet mit dem PrädikatGelassene Hoheit; der Königliche Erlass sah vor, dass der Fürstentitel nach dem Erstgeburtsrecht auf seine männlichen Nachkommen übertragen wurde.[1]
Die Nachkommen leben in der britische Inseln und nach niederländischem und belgischem Adelsrecht gehören alle dem Niederländischer Adel als Mitglieder der Familie Wellesley, und auch an den belgischen Adel (mit dem Titel Prinz von Waterloo für das Familienoberhaupt und für die anderen mit den Prädikaten Knappe und Maid). Nach dem Scheidungsvertrag zählen auch die Angehörigen des Geschlechts zu den Belgischer Adel, aber sie haben ihren niederländischen Adel nicht verloren.[2]
Der Kopf dieser Gattung trägt unter anderem den niederländischen und belgischen Titel Prinz von Waterloo, trägt aber in erster Linie den Titel Herzog von Wellington (Seine Gnade der Herzog von Wellington).
Liste der Prinzen von Waterloo (1815- )
- Arthur Wellesley, 1. Prinz von Waterloo (1769–1852) von 1815
- Arthur Richard Wellesley, 2. Prinz von Waterloo (1807–1884) seit 1852
- Henry Wellesley, 3. Prinz von Waterloo (1846–1900) seit 1884
- Arthur Charles Wellesley, 4. Prinz von Waterloo (1849–1934) seit 1900
- Arthur Charles Wellesley, 5. Prinz von Waterloo (1876–1941) seit 1934
- Henry Valerian George Wellesley, 6. Prinz von Waterloo (1912–1943) seit 1941
- Gerald Wellesley, 7. Prinz von Waterloo (1885–1972) seit 1943
- Arthur Valerian Wellesley, 8. Prinz von Waterloo (1915-2014) seit 1972
- Charles Wellesley, 9. Prinz von Waterloo (geb. 1945) seit 2014
Der mutmaßliche Nachfolger ist der Sohn des aktuellen Titelträgers jhr. Arthur Gerald Wellesley. Nach englischem Sprachgebrauch trägt er die 'Höflichkeitstitel' Marquis von Douro.
Jährliche Spende
Als 1815 der Titel Prince of Waterloo verliehen wurde, wurde durch Gesetz vom 29. September 1815 (Government Gazette Nr. 48) rückwirkend eine jährliche Stiftung von ehemals etwa 20.000 Gulden verliehen. Dieser Zuschuss bezog sich auf unbewegliches Vermögen (ca. 1.083 Hektar), das zusammen einen Betrag von ca. 20.000 Gulden ergeben sollte. Durch eine Vereinbarung zwischen dem belgischen Staat und dem 2. Duke of Wellington vom 7. Juni 1872 wurde das Kapital, das die jährliche Zahlung dieser Zinsen garantierte, weggelassen. Die Fläche der Liegenschaft wurde durch mehrere Enteignungen auf rund 986 Hektar reduziert und die jährliche Verzinsung auf 81.128 Franken erhöht. Am 26. Januar 1988 wurde zwischen dem belgischen Staat und dem 8. Herzog von Wellington ein Abkommen geschlossen, in dem dieser endgültig und unwiderruflich auf dieses Interesse verzichtete. Gleichzeitig verzichtete der belgische Staat auf sein Rückgaberecht bei Abwesenheit männlicher Nachkommen auf 25 Hektar Land, das mit dieser Stiftung verbunden ist.[3]
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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