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EIN Generalstaatsanwalt ist, ohne Direktor/Inhaber eines Unternehmens, das befugt ist, im Namen des betreffenden Unternehmens zu handeln.
Zuständigkeit
Diese Befugnis wird erteilt durch die Geschäftsführer des betreffenden Unternehmens. Die Autorität wird bei der Handelskammer. Eine Vollmacht mit den gleichen Befugnissen wie der Geschäftsführer ist Generalanwalt.
Es gibt auch Inhaber einer limitierten Vollmacht. Zum Beispiel, um Vereinbarungen und Preisvereinbarungen zu treffen.