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Mit Detektiv wird eine Abteilung der Polizei mit der Aufgabe bezeichnet Verbrechen lösen. Ein Polizist, der in einer Kriminalpolizei arbeitet, ist Detektiv erwähnt.

Untersuchungsprozess

Es wird zwischen dem reaktiven und dem proaktiven Ermittlungsverfahren unterschieden. Der reaktive Ermittlungsprozess beginnt mit einer bereits begangenen Straftat und gliedert sich häufig in sechs Phasen:

  1. Kenntnis einer Straftat, zum Beispiel durch Anzeige von Zeugen oder Anzeige durch ein Opfer.
  2. Forschung zu Tatort Spuren zu sichern.
  3. Identifizierung des/der Verdächtigen
  4. Den Verdächtigen ausfindig machen und möglicherweise festnehmen
  5. Vernehmung und Beweise
  6. Administrative Verarbeitung

Das proaktive Ermittlungsverfahren beginnt in der Regel mit Informationen, dass bestimmte Personen in einem organisierten Kontext Straftaten begehen oder mit Informationen, dass bestimmte Straftaten in organisierter Weise begangen werden, ohne dass Verdächtige direkt bekannt sind.

Kriminalpolizei in Belgien

Die Ermittlungsdienste in Belgien sind in der integrierten Polizei untergebracht, die auf zwei Ebenen organisiert ist (de Örtliche Polizei und der Bundespolizei).

Lokal hat jede Polizeizone (insgesamt 186) einen lokalen Detektiv. Die örtliche Untersuchung befasst sich hauptsächlich mit Verbrechen im Gebiet der Zone, wie Diebstahl, Einbruch, Vandalismus, häusliche Gewalt, Sexualdelikte ...

Auf Bundesebene werden die Ermittlungsaufgaben durch die Bundesjustizpolizei (FGP). Dies ist ein spezialisierter Dienst, der in jedem eine Abteilung (dezentrale Verwaltung) hat Gerichtsbezirk. Zur Unterstützung bestimmter schwerer und bezirksübergreifender Formen der Kriminalität gibt es zudem sechs auf bestimmte Straftaten spezialisierte Zentraldirektionen. Die wichtigsten davon sind:

  • DJP (Verbrechen gegen Personen: Terrorismus, Sekten, Menschenhandel, Drogen ...),
  • DJC (organisierte Kriminalität: Mafia, ausländische kriminelle Organisationen ...),
  • DJB (Warenkriminalität: Autobetrug, umherziehende kriminelle Gruppen ...).

Diese zentralen Direktionen führen selbst keine Untersuchungen durch, sondern unterstützen und analysieren die dezentralen Direktionen.

Eine Ausnahme von dieser Regel bildet die Direktion für Wirtschafts- und Finanzkriminalität (DJF). Dies ist auch eine zentrale Direktion, die auf organisierte Finanz-, Wirtschafts- und Steuerkriminalität spezialisiert ist (Betrug, Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Korruption ...), die eigene Untersuchungen durchführt und die dezentralen Direktionen unterstützt.

Es liegt an der Ermittlungsrichter (gerichtliche Untersuchung) oder Rechtsanwalt (strafrechtliche Ermittlungen oder Informationsermittlungen) zu entscheiden, wer die Untersuchung durchführt.

Kriminalpolizei in den Niederlanden

Ermittlungsabteilungen sind an der Niederländisch Polizei ist auf verschiedenen Ebenen zu finden, von der Bezirksmannschaft bis zur nationalen Ebene. Einen besonderen Platz nimmt die Staatsdetektiv die sich ausschließlich mit der (möglichen) Begehung von Straftaten durch Regierungsbeamte beschäftigt. Dabei kann es sich beispielsweise um Korruption oder Schießereien handeln, bei denen Polizisten mit tödlichen Folgen geschossen haben. Der Nationale Kriminaldienst ist nicht zu verwechseln mit dem Nationaler Ermittlungsdienst, das sich hauptsächlich mit schwerer und organisierter Kriminalität und einigen spezifischen Arten von Kriminalität wie Terrorismus und Kinderpornografie befasst.

Neben den Polizeidetektiven gibt es weitere Berufsgruppen, die den Begriff „Ermittler“ verwenden, zum Beispiel Wirtschaftsfahnder, Steuerfahnder und Sozialfahnder. Die beiden letztgenannten Berufe werden von der Regierung (Steuerbehörden und Kommunen) beschäftigt, während Unternehmensdetektive häufig von privaten Unternehmen beschäftigt werden. Solche Agenturen, auch Privatdetekteien, werden daher häufig mit dem Begriff Detektei bezeichnet. Allerdings verfügen solche Berufsgruppen nicht über die Ermittlungsbefugnisse der Polizeibeamten. Allerdings benötigen solche Detekteien ebenso wie Sicherheitsfirmen eine Genehmigung des Justizministeriums.

Berechtigungen

Die Ermittlungsbefugnisse der Polizei bei der Aufklärung von Straftaten sind auf Niederländisch festgelegt Strafprozessordnung. Es wird unterschieden zwischen:

  • allgemeine Zwangsmittel wie Festnahme, Beschlagnahme und Durchsuchung (Buch 1, Titel IV, Einige besondere Zwangsmittel)
  • besondere Ermittlungsbefugnisse (Buch 1 Titel IVA)
  • Ermittlungsbefugnisse zum Zwecke der Ermittlung der Planung oder Begehung schwerer Straftaten in einem organisierten Kontext (Buch 1, Titel V).

Zusätzliche Regeln sind in der Verordnung über technische Hilfsmittel im Strafverfahren.

Literatur

  • C. J. de Poot ua (2004) Ermittlungsporträt. Über Dilemmata bei Ermittlungen, Alphen aan den Rijn: Kluwer, ISBN 9013011756 .