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Recht aan order

EIN Recht auf Bestellung ist ein Konzept aus dem NiederländischZivilrecht, die in Artikel 93 der Buch 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.[1]. Das Bestellrecht ist ebenso wie das gerader Träger ein Dokument, in dem ein Schuldner anerkennt, dass ein Gläubiger einen bestimmten Anspruch gegen ihn hat. Diese Forderung kann dem Gläubiger nur zugestellt werden, wenn dieser seinerseits dem Schuldner die Auftragspapiere aushändigt. In dem Recht auf Bestellung ausdrücklich der Name des Gläubigers oder einer von ihm benannten Person genannt wird, an die die Lieferung zu erfolgen hat.

Für die Übertragung von a Recht auf Bestellung zu einer anderen Person ist ein Billigung notwendig. In diesem Fall heißt es im Indossament die Übertragung der Forderung von einem benannten Altgläubiger auf einen benannten Neugläubiger. Der neue Eigentümer muss daher sowohl das Orderpapier als auch den Indossament besitzen, der ihn als neuen Gläubiger bezeichnet, wenn er die Forderung vom Schuldner einziehen möchte. Auftragspapier und Indossament sind nicht unbedingt zwei verschiedene Dokumente, da das Indossament auch auf dem Auftragspapier angegeben werden kann.

Das Bestellrecht unterscheidet sich vom Inhaberrecht dadurch, dass letzteres den Namen des Gläubigers nicht nennt. Wer das Inhaberpapier vorzeigt, kann die Forderung einziehen. Für die Übertragung eines Inhaberrechts ist daher kein Indossament erforderlich.

Fußnoten