WikiDer > Das Recht zu leben

Recht op leven

Es das Recht zu leben ist einer der grundlegendsten Menschenrechte. Dieses Recht ist von zentraler Bedeutung für Debatten zum Thema Abtreibungsprovokation, das Todesstrafe, Euthanasie, Selbstverteidigung und Krieg.

Rechtsquellen

Das Recht auf Leben ist unter anderem in Artikel 2 des Europäische Menschenrechtskonvention[1], Artikel 6 der Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte[2] und Artikel 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union[3]. Es ist nicht explizit in der Niederländische Verfassung enthalten, obwohl Artikel 114 die Auferlegung der Todesstrafe.

Kein absolutes Recht

Es Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat argumentiert, dass das Recht auf Leben das Recht von höchstem Wert ist (Das Recht auf Leben ist ein unveräußerliches, dem Menschen zuzurechnendes Recht und bildet den höchsten Wert in der Hierarchie der Menschenrechte).

Das Recht auf Leben ist jedoch kein absolutes Recht. Immerhin gibt es mögliche Ausnahmen:

  1. es Gewaltanwendung unter bestimmten Umständen;
  2. gerichtliche Festnahme oder Handlung, die die Flucht einer Person verhindern soll vereiteln;
  3. Aufstände, Demonstrationen ... unter Umständen.

Da es sich um das oberste Recht der EMRK handelt, sind diese Ausnahmen eng auszulegen.

Unter keinen Umständen kann jedoch eine Aussetzung des Rechts auf Leben von der Europäischer Ratauch in Kriegszeiten oder allgemeinen Notfällen.[4]