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Es Aufenthaltsrecht ist ein Recht, das den Grundeigentümern eingeräumt wurde, auch die Erweiterung der Anbaufläche zu entwickeln. Dieses Reklamationsrecht besteht bei verschiedenen Landschaftstypen für die man sich beispielsweise für Wasser entschieden hat, Ödland oder Salzwiesen zu Bergwerk. Im letzteren Fall spricht man von der Zuwachsrecht. Das Bleiberecht stammt aus dem Mittelalter Wildnis- oder Bodenregulierung und ist als solche eng mit dem Strandgesetz.
Das Auskunftsrecht führte in der Regel zur Schaffung eines Striche oder Streifen Landschaft. Die sich daraus entwickelnde Siedlungsform war in der Regel die Band oder regionales Dorf, so dass man auch a . hat regionale Dorflandschaft spricht.
Bei Rekultivierungen im 11. Jahrhundert erhielten Bauern oft das Recht auf Landgewinnung zusammen mit dem Recht auf Ausdehnung. Diese Rekultivierungen begannen an höheren Flussdünen. Beim Bebauungsrecht wurde die zu bildende hintere Grenze eines zu bebauenden Grundstücks nicht im Voraus festgelegt. Während der Rekultivierung wurde ein hinterer Kai gebaut und das Land dazwischen trockengelegt. Danach wurde ein neuer Hinterkai gebaut und die Erweiterung der Parzellen zurückgewonnen. Dadurch wurden die bewirtschafteten Parzellen immer länger. Dies führte manchmal zu Parzellen von mehreren Kilometern. Das Überhangrecht erstreckte sich, bis bei der Rekultivierung natürliche Gewässer oder andere Rekultivierungen angetroffen wurden.
In den folgenden Jahrhunderten, vor allem bei Rekultivierungen in Holland und Utrecht wo eine Förderung aus höher gelegenen Flussdünen nicht mehr möglich war, erfolgte dies hauptsächlich mit vordefinierten Konzessionen oder bewältigt bearbeitet, wobei vorgegebene Abmessungen auf das abzubauende Grundstück angewendet wurden. Infolgedessen wurden Parzellen oft nicht größer als 1250 Meter mit einer vorgegebenen hinteren Grenze.
Im Groningen (aber auch in das Bild) im 17. und 18. Jahrhundert sorgte das inzwischen gesetzlich verankerte Überdehnungsrecht dafür, dass neue Landgewinnung unbebautes Land, das eine Erweiterung der landwirtschaftlichen Parzellen darstellte, gehörte dem Landwirt, der das Land nutzte. Dieses Recht galt auch außerhalb des Deiches, wodurch dem Bauern rekultivierte Salzwiesen zufielen und langgestreckte Parzellen entstanden. Als die Entfernung zum Hof zu groß wurde, wurde manchmal ein neuer Hof auf dem neuen Gelände als Erweiterung des alten Hofes gebaut. Im Dorf Usquert beispielsweise entstand die Farm Noordpool aus der Farm Zuidpool und die Farm Kleine Papekop aus der Farm Papekop.
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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