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Recht oder Rechtswissenschaft ist der Wissenschaft von dem Gerade. Bei der Anwendung des Wortes „Wissenschaft“ auf das Recht muss jedoch klar unterschieden werden zwischen Wissenschaft, die auf Beobachtung oder experimenteller Forschung beruht, und Wissenschaft, die mit Interpretation und Lektüre arbeitet. Das Recht ist eher die zweite Form der Wissenschaft. Es besteht darin, die juristische Literatur gut zu lesen und das, was es enthält, auf die Tatsachen anzuwenden. Die Römer, die eine sehr wichtige Rolle in der Entwicklung des Rechtsdenkens spielten, sprachen lieber von einem "ars", was in diesem Fall am besten mit "Handwerk" oder "Wissen" übersetzt werden kann.
Im Die Niederlande und Flandern man kann höchstens Jura studieren Universitäten. Das Universitätsstudium der Rechtswissenschaften wird im Volksmund als Rechte erwähnt. Jemand, der einen Doktortitel (Niederlande) oder ein Lizenziat (Flandern) in Rechtswissenschaften erworben hat, kann Master of Laws (LL.M.). Außerdem der klassische Titel Meister des Rechts (Herr) muss verwendet werden, jedoch nur mit vorgeschriebenem Berufsanzug, sonst wird der Titel Doktorand (drs.) erhalten. Wer das Masterstudium noch nicht abgeschlossen hat, aber den Bachelorteil absolviert hat, kann Bachelor of Laws (LL.B.). Dieser Abschluss ist etwas vergleichbar mit dem früheren "Kandidaten-Prüfung".
Die Pluralform Rechte geht auf die Hochschulausbildung im Mittelalter zurück, als legal Fakultäten beide römisches Recht wenn es kanonisches Recht studieren könnte. Man könnte also den Grad der Doktor beider Rechtswissenschaften, Arzt utriusque iuris, leisten.