WikiDer > Rechtsverurteilung
EIN rechtliche Verurteilung, Rechtsbegriff oder Meinung juris (sive necessitatis) ist ein Begriff, der auf eine allgemein vorherrschende Rechtsauffassung hindeutet. Es ist besonders wichtig in der Gewohnheitsrecht.
Der Begriff Meinung der Rechtsprechung wird hauptsächlich in der internationales Recht verwendet und bezeichnet die Überzeugung, dass ein bestimmtes Verhalten völkerrechtlich zwingend ist. Wenn alle relevanten Zustände gleich sind Meinung zu einem bestimmten Thema und wenn sie auch danach handeln (staatliche Praxis), dann gibt es internationale Gewohnheitsrecht.[1][2]
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
|