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Es Zuzahlung ist in Belgien der Begriff, der im Zusammenhang mit den Gesundheitskosten verwendet wird, um den eigenen Anteil an den Kosten zu beschreiben geduldig aufzeigen. Die Regierung versucht, durch den Patientenbeitrag Einfluss auf den (Über-)Konsum medizinischer Eingriffe zu nehmen und dennoch bezahlbare Medikamente zu gewährleisten.
Beispiele
- Ein Beratungsgespräch beim Hausarzt kostet (2017) ca. 25 Euro (Einkommen für den Arzt). Es Krankenkasse rund 21 Euro davon an den Patienten zurück. Der Patientenbeitrag beträgt somit 4 Euro. Wird der Hausarzt um einen Hausbesuch gebeten, ist der Patientenbeitrag anteilig höher, um (für die Gesellschaft) teure Hausbesuche zu bremsen.
- Auch für ärztlich verordnete Medikamente gilt ein Patientenbeitrag. Dies ist bei Markenarzneimitteln proportional höher als bei Generika.
- Dazu gehört auch die Beratung beim Zahnarzt. Eine Maßnahme der Zahnprävention besteht darin, dass bei den jährlichen zahnärztlichen Kontrollen für Kinder unter 12 Jahren keine Zuzahlung verlangt wird.
Ausnahmen
- Einige Patientenkategorien (siehe auch WIGW) zahlen wenig oder keine Zuzahlung.
- Der Anspruchsberechtigte, für den eine Global Medical Record (GMD) geführt wird, hat Anspruch auf eine Begrenzung des Patientenbeitrags für Hausarztkonsultationen[1]
- Begrenzt auch die maximale Rechnung eine zu hohe Gebühr.
- Personen mit a Flämische Agentur für Menschen mit Behinderungen (VAPH) anerkannte Funktionsbeeinträchtigungen zahlen keine Zuzahlung für die damit verbundenen medizinischen Leistungen.
Siehe auch
Quellen
- ↑Benjamin Carette“,Globale Krankenakte (GMD)", Nationales Institut für Kranken- und Invalidenversicherung (INAMI)