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Richter (rechtskunde)

Die Aufgabe des mittelalterlichRichter unterscheidet sich in der Luftlinie von der aktuellen Richter. Der Richter war zwar der Vorsitzende des vom Herrn ernannten Richters, aber Urteile er tat es nicht. Diese Aufgabe oblag den Beisitzern, Richtern, Müllern, Schrerern oder Gerichtskollegen. Die zwei oder mehr Richter mussten "ein Urteil finden", der Richter verkündete es und kümmerte sich um die Hinrichtung.[1]

Nach dem Mittelalter ist es römisches Recht immer mehr Anwendung. Dann wurden immer mehr Anwälte zu Richtern ernannt. Vor dem 1795 lenken bedeutete: Ordnung halten und ggf. schaffen. Darüber hinaus gehörte auch die Verwaltung des Büros im Auftrag des Vermieters zu seinen Aufgaben. Es war also eine umfangreiche Aufgabe.