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Rijksridder

EIN Ritter des Königreichs (deutsch: "Reichsritter") war ein Vasall der Kaiser von dem Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation. Sie sind zustand frei (reichsunmittelbar) und ist damit keinem der vielen Hundert Fürsten und Grafen des Deutschen Reiches treu ergeben.

Geschichte

Die kaiserlichen Ritter regierten ihre Güter als kleines Reich. Sie hatten jedoch keinen staatlichen Status und waren in der nicht vertreten Reichstag. 1422 wurde die Reichsritterschaft als Organisation vom Kaiser anerkannt. 1495 widersetzten sie sich einer neu eingeführten Steuerpflicht. Es wurde um 1530 durch einen freiwilligen Zuschuss an den Kaiser ersetzt.

Die kaiserlichen Ritter waren in vierzehn Ritterkantonen und darüber vier Ritterrängen vereint. Neben den kaiserlichen Rittern gab es weitere Lordschaften mit ungefähr gleichem Status, die nicht zur kaiserlichen Ritterschaft gehörten. Einige dieser freien Herrschaften befanden sich unter anderem in Limburg. 1577 schlossen sich der Schwäbische Ridderkreits, der Fränkische Ridderkreits und der Rheinische Ridderkreits zum Bund der Freien Reichsritter zusammen. Von 1651 bis 1678/81 war auch die elsässische Ritterschaft Mitglied.

Mit der Annexion des linken Rheinufers durch Frankreich 1797 verloren die Reichsreiter dort ihre Rechte. Da sie jedoch keinen staatlichen Status hatten, wurden sie nicht durch die Reichsdeputationshauptschluss ab 1803.

In Artikel 25 der Rheinanleihengesetz die Gebiete der Reichsritter wurden der Oberhoheit der Rheinbunde unterstellt. Wenn sie Enklaven bildeten, kamen sie in den Zustand, in dem sie eingesperrt waren. Wenn sie sich an der Grenze zweier Staaten befanden, mussten diese beiden Staaten untereinander eine Grenzvereinbarung treffen. Eine Reihe von Staaten hatten sie bereits zuvor annektiert. Auf den ca. 1730 ritterlichen Gütern lebten damals etwa 450.000 Einwohner.

Ritterverein Kries und Kantone

Schwäbische Ridderkreits

Der Sitz der Ritterschaften war Ehingen. In den Jahren 1541 bis 1545 entstand der schwäbische Ridderkreits. Seit 1560 gibt es eine Regelung. Um 1790 bestand die Kreits aus etwa 670 Herrschaften mit 160.000 Einwohnern und 140 Ritterfamilien. Seit 1748 gab es fünf Kantone:

Fränkische Ritterschaften

Der Sitz der Ritterschaften war SchweinfurtUm 1790 bestand der Ritterkreis aus etwa 700 Gebieten mit 20.000 Einwohnern und 150 Ritterfamilien. Es bestand aus folgenden Kantonen:

Rheinischer Ritterkreis

Das Reglement der Kreits stammt aus dem Jahr 1652. Es bestand aus etwa 360 Gebieten mit 90.000 Einwohnern und 60 Ritterfamilien. Es bestand aus folgenden Kantonen:

  • Oberrheinstrom (Sitz Mainz)
  • Mittelrheinstrom (Sitz der Burg Friedberg)
  • Niederrheinstrom (Sitzplatz Koblenz)
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