WikiDer > Rheinanleihengesetz

Das Rheinanleihengesetz (Deutsche: Rheinbundakte) ist der Vertrag, der auf 12. Juli1806 wurde in Paris von den Bevollmächtigten der Französisch Kaiser Napoleon Bonaparte und Bevollmächtigte von sechzehn deutschen Fürsten.
Das Rheinanleihengesetz trennte die Fürstentümer von den Heiliges Römisches Reich und traten als souveräne Staaten dem Rhein-Union.