WikiDer > Schuldenmischung

Schuldvermenging

Schuldenmischung ist die Situation, in der Gläubiger und Schuldner sind in derselben Person vereint. Durch die Vereinigung aller Anteile in der einen hand ist die beziehung zwischen den partnern und den Partnerschaft gestört. War die Gesellschaft während ihres Bestehens Schuldner der Gesellschafter, so sind Gesellschaft und Gesellschafter nun zusammen auf ein und dieselbe Person reduziert.

Besteht ein Unternehmen nur aus zwei Gesellschaftern, kann die Vereinigung aller Anteile in einer Hand schwerwiegende Folgen haben. Beispielsweise kann die Firma automatisch verschwinden, da die Definition des Firmenvertrages nicht mehr erfüllt ist.

Artikel 1 Absatz 1 der Unternehmenskodex lautet schließlich wie folgt: „Ein Unternehmen wird gegründet durch a Vertrag Basierend worauf zwei oder mehr Personen vereinbaren, etwas in die Gemeinschaft einzubringen mit dem Ziel, eine oder mehrere genau definierte Tätigkeiten auszuführen und den Partnern einen direkten oder indirekten Kapitalvorteil zu verschaffen."

In diesem Fall erfüllt das Unternehmen nicht mehr das unbedingt notwendige Pluralitätsgebot. Die Einzelfirma wird somit kraft Gesetzes aufgelöst, auch wenn zu einem späteren Zeitpunkt eine Umverteilung der Anteile erfolgt.

Die bisherige Regelung gilt seit der Gesetzesänderung vom Dezember 1984 nicht mehr anwendbar auf Kapitalgesellschaften (NV, Komm.VA), die trotz Zusammenlegung aller Aktien in einer Hand weiterhin bestehen bleiben. Der Hintermann (der alle Aktien besitzt) haftet für alle Schulden; er verliert damit den Vorteil der beschränkten Haftung.