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Vennootschap

EIN Partnerschaft ist eine Organisationsform mit dem Hauptziel der Verwirklichung profitieren für die Eigentümer des Unternehmens. Es handelt sich also um eine Unternehmensform, bei der die Unternehmen wenn es Unternehmen ob über oder nicht Rechtspersönlichkeit je nach gewähltem Rechtsform. Beispiele sind die Privatunternehmen, das Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Partnerschaft.[1]

Unternehmen fallen unter die Firmengesetz.

Belgien

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Erläuterung: 2019 haben sich die Gesellschaftsformen in Belgien geändert.[1]

Unternehmensrecht

Anders als in den Niederlanden ist das belgische Gesellschaftsrecht nicht mehr im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, sondern in einem gesonderten Unternehmenskodex (WVV). Vor der Einführung dieses neuen Kodex wurde die Regelung in die W.venn aufgenommen und davor in die Bürgerliches Gesetzbuch und der Handelsgesetzbuch.

Eine Gesellschaft wird nach belgischem Recht gegründet durch a Vertrag etwas in die Gemeinschaft einbringen mit der Absicht, Gewinn zu machen. Eine Gruppe von Freunden, die zusammen Lotto spielen, hat also eine Partnerschaft, genauer gesagt eine einfache Partnerschaft ohne Rechtspersönlichkeit.

In Artikel 1:1 CAC wird ein Unternehmen wie folgt beschrieben: Ein Unternehmen wird mit a . gegründetRechtshandlung durch eine oder mehrere Personen, sogenannte Partner, die einen Beitrag leisten. Sie verfügt über Vermögenswerte und unterliegt der Ausübung einer oder mehrerer bestimmter Tätigkeiten. Eines seiner Ziele ist es, seinen Partnern einen direkten oder indirekten Kapitalvorteil auszuzahlen oder zu verschaffen.

Es handelt sich also um einen Vertrag zwischen mehreren Personen, in Ausnahmefällen kann eine Gesellschaft auch von einer Person gegründet werden. Es ist eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (z.B), in Form einer Einpersonengesellschaft mit beschränkter Haftung (ebvba).

Gesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit

  • Partnerschaft: eine Gesellschaft mit zivilem oder kommerziellem Zweck (Art. 1:5. § 1. CAC).

Diese Unternehmen können nicht als Unternehmen vor Gericht verklagt werden. Sie werden also immer durch a . dargestellt eine natürliche Person. Diese können mangels Gewinnmotiv für nichtig erklärt werden. Bei dieser Gelegenheit kann das Gericht die Gesellschaft in eine Verband.

Unternehmen mit Rechtspersönlichkeit

Laut der Kassationsgericht ist der Rechtsfähigkeit von Gesellschaften mit juristischen Personen gleich denen von natürlichen Personen, mit Ausnahme gesetzlicher Ausnahmen wie Familienrecht etc.[2]

Häufig vorkommende Formen sind:

Seltenere Formen sind:

Diese Unternehmen können unabhängig als juristische Personen verklagt werden. Auch die belgischen Gesellschaftsformen haben entsprechende französische und deutsche Namen.

Übersichtstabelle

Übersicht Gesellschaftsformen mit Rechtspersönlichkeit:[3]

NVKomm.VABVCVBAKomm.VV.O.F.Lebenslauf
Gründungsurkunde Biene NotarJa JaJa JaJa JaJa JaNein NeinNein NeinNein Nein
Finanzplan bei GründungJa JaJa JaJa JaJa JaNein NeinNein NeinNein Nein
Gutachter Pflicht für SacheinlagenJa JaJa JaJa JaJa JaNein NeinNein NeinNein Nein
Mindestkapital€ 61.500€ 61.500€ 18.550€ 18.550NeinNeinNein
Einzuzahlendes Mindestkapital25%
Mindestens 61.500 €
25%
Mindestens 61.500 €
kein Mindestbeitrag mehr seit der Erneuerung des Gesellschaftsrechts20%
Mindestens 6.200 €
Mindestens hinzufügen Aktionäre22[4]132[4]23
Haftung der AktionäreBegrenztBegrenzt und unbegrenzt[4]BegrenztBegrenztBegrenzt und unbegrenzt[4]Unbegrenzt

Mehrere

Unbegrenzt

Mehrere

FormularanteileMit Namen oder TrägerMit Namen oder Trägernamentlichnamentlichnamentlichnamentlichnamentlich
Übertragbarkeit von AktienFrei übertragbarFrei übertragbarGesetzlich eingeschränktLaut SatzungLaut SatzungLaut SatzungLaut Satzung
Stimmrecht der Aktionäre1 Aktie = 1 Stimme1 Aktie = 1 Stimme1 Aktie = 1 StimmeLaut SatzungLaut SatzungLaut SatzungLaut Satzung
Mindestanzahl von Direktoren oder Geschäftsführern3 (2, wenn 2 Gesellschafter)111111
Ernennung von Direktoren oder GeschäftsführernHauptversammlungMuss gesetzlich vorgeschrieben sein[4]Gesetzlich und/oder gewählt

durch Hauptversammlung

Kann gesetzlich vorkommenMuss gesetzlich vorgeschrieben sein[4]Kann gesetzlicheKann gesetzlich vorkommen

Unternehmen mit sozialem Zweck

Jede der vorstehenden Gesellschaftsformen mit Ausnahme der L.V. kann vorgeben, ein Unternehmen mit sozialem Zweck zu sein. Ein solches Unternehmen strebt nicht in erster Linie an, einen Gewinn zu erzielen, sondern eine gesellschaftlich nützliche Tätigkeit für seine Mitglieder oder Dritte auszuüben.

Das Gesetz bietet Unternehmen zu diesem Zweck keine zusätzlichen Vorteile, aber es legt Einschränkungen fest, darunter:

  • Kein/begrenztes Gewinnmotiv
  • Beim Schließen wird die Liquidationswert nicht an die Partner, sondern an ein damit verbundenes soziales Ziel
  • Niemand darf mehr als 10% Stimmrechte haben
  • Nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit haben die Mitarbeiter das Recht, Partner zu werden.

Die Niederlande

Unternehmensrecht

Das Gesellschaftsrecht in den Niederlanden ist enthalten in Buch 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches, die sich mit juristischen Personen befasst.

Gesellschaftsformen ohne Rechtspersönlichkeit sind 2010 in den Niederlanden:

Unternehmensformen, die als juristische Person am Handel teilnehmen können sind:

Europäische Union

Das Europäische Union hat auch Gesellschaftsformen etabliert. Diese haben ein ähnliches Gründungsverfahren, folgen aber dem nationalen Gesellschaftsrecht am Sitz der Gesellschaft:

Russland

Im Russland es gibt drei Unternehmensformen; ein unbenanntes (OAO) und zwei private Formulare (ZAO und OOO). Die beliebtesten sind die OOO und die ZAO.

Externer Link

Fußnote

  1. Die Bezeichnungen der Gesellschaftsformen werden klein geschrieben, seit der letzten Rechtschreibreform auch die Abkürzungen. Diese werden jedoch häufig in Großbuchstaben geschrieben, insbesondere wenn sie Teil des Namens eines bestimmten Unternehmens sind.
  2. Kass. 13. April 1989, Arr.Kass. 1988-89, 920.
  3. Übersicht der Gesellschaftsformen (archivierte Seite; pdf)
  4. einbcdefAufteilung in stille Gesellschafter (haftungsbeschränkt) und persönlich haftende Gesellschafter (unbeschränkt haftend)

nationales Gesetz

Rechtsquellen:Belgische Verfassung · Zustimmung · Sondergesetz · Recht, Dekret, Verordnung · Rechtsprechung · Jurisprudenz · Gewohnheitsrecht · allgemeine Rechtsgrundsätze · Gerechtigkeit
öffentliches Recht:Verfassungsrecht · Strafrecht · Justizrecht · Verwaltungsrecht · Steuerrecht · Sozialversicherungsrecht
Privatrecht:Zivilrecht · Arbeitsrecht · Wirtschaftsrecht · Insolvenzrecht · Firmengesetz
Gerichte:Kassationsgericht · Verfassungsgericht · Staatskanzlei
Berufungsgericht (5)(Marktenhof) · Arbeitsgericht (5) · Arbeitsgericht (9) · Gesellschaftsgericht (9) · Schwurgericht (11) · Amtsgericht (12) · Gericht erster Instanz (12)(Zivilgericht, Justizvollzugsgericht, Strafgericht, Rathaussaal, Ermittlungsrichter, Anhangsrichter, Familiengericht, Jugendgericht) · Polizeigericht (15) · Friedensrichter (187)
Internationaler Handelsgerichtshof Brüssel
Territoriale Aufteilung:Gerichtsbereich · Gerichtsbezirk · Gerichtskanton
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Sekundärrecht:Vorschriften · Richtlinien · entscheiden · Empfehlungen · Rat
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Ertragen:Europäische Menschenrechtskonvention
Gerichte:Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Rechtsquellen:Zustimmung · Rechtsprechung · Jurisprudenz · Gewohnheitsrecht · allgemeine Rechtsgrundsätze
Rechte Äste:öffentliches internationales Gesetz · internationales Privatrecht
Gerichte:Benelux-Gerichtshof · Internationaler Gerichtshof · Internationaler Strafgerichtshof