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EIN Sozialplan ist ein Zustimmung die zwischen einem oder mehreren erstellt wird Arbeitgeber und ein oder mehrere Gewerkschaften, und dass die personellen Konsequenzen von a Reorganisation arrangiert. In manchen Fällen wird ein Sozialplan nicht mit den Gewerkschaften, sondern mit dem Betriebsrat vereinbart oder der Arbeitgeber legt den Sozialplan einseitig fest. In der Praxis misst das Gericht einem mit den Gewerkschaften vereinbarten Sozialplan mehr Bedeutung bei.
Ein Sozialplan regelt die Folgen einer Reorganisation für die Mitarbeiter. So werden beispielsweise die Rechtslage und Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern besprochen, aber auch allgemeinere Beschäftigungsvereinbarungen getroffen. Konkreter geht es beispielsweise darum, wie Mitarbeiter bei einer Reorganisation in eine andere Position versetzt werden oder wie sie mit Massenentlassung, und was Arbeitsbedingungen Konsequenzen (zum Beispiel a Abfindung, oder die Folgen für die Gehalt als Angestellter auf einem anderen Funktion ist plaziert). In einem Sozialplan können beispielsweise auch Vereinbarungen getroffen werden über: Schulung, Orientierungshilfen zu anderen Arbeiten, welche Entfernung ist akzeptabel oder wie ein Mitarbeiter Einwand kann der Platzierung auf einer anderen Position widersprechen.
Umstrukturierungen können Auswirkungen auf die Beschäftigungsbedingungen haben, zum Beispiel weil ein Mitarbeiter mit einem anderen Paket von Beschäftigungsbedingungen an einer anderen Stelle landet oder weil eine Organisationseinheit veräußert wird und dadurch ein anderer Tarifvertrag für diese Komponente gilt. Der Sozialplan legt dann fest, wie die Unterschiede mit dem neuen Arbeitspaket berücksichtigt werden (zB ob Garantie oder Kürzung).
Die Erstellung eines Sozialplans während einer Umstrukturierung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Manchmal gibt es in der Tarifvertrag einen Termin gemacht. Gemäß der Betriebsratsgesetz muss der arbeitgeber Betriebsrat geben Aufschluss darüber, wie mit den personellen Konsequenzen einer Reorganisation umgegangen wird. Darüber hinaus hat der Betriebsrat bei einer Umstrukturierung in der Regel Beratungsrecht. Es ist daher möglich, dass ein Betriebsrat eine positive Empfehlung von der Existenz eines Sozialplans abhängig macht.