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Staatscourant
Niederländisches Staatsanzeiger
Niederländisches Staatsanzeiger vom 1. Januar 1870, Nr. 1
Erste Ausgabe1. Januar1814
Neueste Ausgabe1. Juli2009 (schon seit Digital)
EigentümerZentralregierung
Nationen)Die Niederlande
Gelegen inDen Haag
SprachenNiederländisch
Portal  Portalsymbol  Medien
Regierungsanzeiger vom 29.04.2013 Nr. 11306

Das Niederländisches Staatsanzeiger (offizielle Abkürzung: str.) ist eine digitale Ausgabe der Niederländische Regierung in welchem allgemein verbindliche Regelungen werden veröffentlicht unter Ministerialverordnung errichtet wurden oder im Auftrag des Staates errichtet wurden, jedoch nicht im Amtsblatt veröffentlicht werden.[1] Darüber hinaus sind auch Benachrichtigungen von lokalen Behörden[2] und Gerichtsbescheide enthalten[3][4], einschließlich einer Vorladung an die Gläubiger im Rahmen der Liquidation eines Nachlasses, der vorteilhaft angenommen ist.

Ankündigung

Die Sorge um die Ausgabe der Staatsanzeiger ruht bei der Minister von Innere Angelegenheiten[5]. Der Staatsanzeiger wird digital auf der Website veröffentlicht offizielleankündigungen.nl, das alle Ausgaben des Staatsanzeigers von 1995 enthält. Seit dem 1. Juli 2009 ist dies die authentische Quelle.

Zur Veröffentlichung einreichen

Die Publikationen für den Staatsanzeiger werden fast vollständig digital ausgeliefert. Regierungsbehörden reichen ihre Publikationen über einen digitalen Online-Counter ein. Privatpersonen und Unternehmen reichen ihre Veröffentlichungen (hauptsächlich gerichtliche Bekanntmachungen wie Scheidungen, Konkursbeschlüsse, Liquidationen und weitere Fusionen, Ausschreibungen etc.) per E-Mail ein. Mit der Veröffentlichung gerichtlicher Bekanntmachungen sind keine Kosten verbunden, es besteht jedoch eine Ausweispflicht.

Nummerierung

Zuvor gab es eine Nummerierung pro Papierausgabe des Staatsanzeigers. Das niederländische Staatsanzeiger wurde mit dem Datum der Erstellung datiert, nicht mit dem Datum der Veröffentlichung.Seit dem 1. Juli 2009 hat jede Veröffentlichung eine eigene Nummer. Diese fortlaufende Nummerierung beginnt jedes Jahr bei 1 (fast werden nicht alle Nummern verwendet). Ab diesem Datum lautet der Name einer elektronischen Veröffentlichung im Staatsanzeiger stcrt [Jahr], [Nummer]. Der Dateiname ist stcrt-[Jahr]-[Nummer], was zum Beispiel die Webadressen für die niedrigst nummerierte Veröffentlichung von 2015 angibt https://www.officielebendmakingen.nl/stcrt-2015-9.html (html-Version) und https://zoek.officielebendmakingen.nl/stcrt-2015-9.pdf (authentische Version) und für eine Veröffentlichung Ende 2014 https://zoek.officielebendmakingen.nl/stcrt-2014-37893.html und https://zoek.officielebendmakingen.nl/stcrt-2014-37893.pdf. Die Datierung stimmt nicht ganz mit der Nummerierung überein.

Zitat

Das Regulatorische Hinweise in den Weisungen 86 und 87 vorsehen, dass bei der Nennung einer ministeriellen (Regierungs-) Verordnung mit dem amtlichen Titel das Staatsanzeiger, in dem sie veröffentlicht wird, nicht erwähnt wird (die Verordnung ist durch den amtlichen Titel hinreichend gekennzeichnet) und im Übrigen nach dem Muster zitiert : Verordnung des Ministers von/für / Staatssekretär vom ......... von ...... (Datum) bis/, enthaltend ...... (Staatsanzeiger (Jahr), ( fortlaufende Nummer)).

Veröffentlichungspflicht

Das Gesetz vom 11. Februar 2015 zur Änderung der Zivilprozessordnung und anderer Gesetze über die Offenlegung gegenüber Personen ohne bekannten Wohnsitz oder Aufenthaltsort, das am 1. Juli 2015 in Kraft tritt, ersetzt in bestimmten Fällen eine Verordnung zur Veröffentlichung in einer oder mehreren Papierzeitungen durch eine Verordnung zur Veröffentlichung im Staatsanzeiger. Veröffentlichung eines Auszugs aus einer öffentlichen een Ausbeuten kostet 5€. Im Zusammenhang mit dem Schutz der persönliches Wohnambiente ist der Text nur während der ersten drei Monate durchsuchbar; danach gibt es nur noch ein Bild-PDF auf der Website.[6]

In dem Erben gegen Schuldenschutzgesetz nutzte die Gelegenheit, dies auch in Bezug auf Erbschaften zu regeln. Die Veröffentlichung in einer oder mehreren Papierzeitungen wird nicht mehr ausdrücklich erwähnt, kann jedoch unter die Weisungen fallen, die das Amtsgericht bei der Liquidation eines bestimmten Nachlasses erteilen kann.

Geschichte

Das Staatsanzeiger existiert seit 1814, zunächst als Papierausgabe. Dieser (wie der des Vans) Amtsblatt) nach fast 200 Jahren aufgehört zu existieren. Am 1. Juli 2009 wird am Nachmittag die letzte Zeitung des Regierungsanzeigers verfügbar sein AußenministerBijleveld von Innere Angelegenheiten angeboten.[7] Ab diesem Zeitpunkt erschien wöchentlich eine neue Zeitung unter dem Namen SC. Dieses Magazin enthielt keine Ankündigungen mehr, sondern nur noch redaktionelle Inhalte zu administrativen Themen. Auch diese Publikation ist seit dem 9. Juli 2019 nicht mehr vorhanden (die Website ist noch bis zum 1. Januar 2020 abrufbar, wird aber nicht mehr aktualisiert).[8]

Von 1940 - 1945 gab es eine Londoner Version und eine Version aus den besetzten Niederlanden, wobei der Name beibehalten wurde Staatsanzeiger des Königreichs der Niederlande.

Auflagenzahlen

(Papierausgabe)

  • 1968: 9.000
  • 1978: 10.000
  • 1988: 12.000
  • 1993: 14.629

Siehe auch

Externe Links