WikiDer > Stadskeure
Das Wahrzeichen der Stadt war die Urkunde, nach der im Mittelalter die jungen Städte oder Siedlungen Stadtrecht wurde verliehen.
Status
Die Keure wurde vom Monarchen gewährt. Meist hatten die Bewohner der neuen Siedlung dies bereits mit dem Monarchen oder seinen Stellvertretern verhandelt. Daher wurde das neue Statut beantragt und der Monarch berücksichtigte die Wünsche der Bevölkerung.
Der Keur oder "Kern" gab der Stadt rechtliche, legislative, steuerliche und militärische Autonomie, wenn die Stadt ihre Verpflichtungen gegenüber dem Monarchen erfüllte, der die oberste Autorität behielt.
Üblicherweise wurde das Statut einer älteren Stadt als Beispiel genommen.
Das im Keur niedergelegte Stadtrecht wurde meist durch neue Privilegien ergänzt. Die Keure oder die Etiketten wurden im Glockenturm oder im Rathaus aufbewahrt. Sie waren der Garant für städtische Freiheit.
In den Niederlanden wurden im 12. Jahrhundert die ersten Stadtrechte verliehen. Sie basierten auf den Rechten, die die Stadt Atrecht mit den Grafen von Flandern im Laufe der Jahre vereinbart worden war. Diese Rechte wurden zunehmend neuen flämischen Städten gewährt. Die Herzöge von Brabant nahmen die Rechte an Löwen als Beispiel. Die Grafen von Holland übernahmen dieses Leuvener Modell. Die Herzöge von Geldern nahmen die Stadtrechte von Zutphen als Beispiel. Nijmegen war eine Ausnahme in Gelderland. Als Reichsstadt gelten die Stadtrechte von Aachen das Beispiel. So wurden die Stadtrechte, teilweise mit leichten Änderungen, von den Rechten anderer Städte, der sogenannten Mutterstadt, übernommen. Wenn es in der Tochterstadt zu Rechtsstreitigkeiten kam, fuhren die Leute über einen „Stadtkanal“ oder „Hauptkanal“ in die Mutterstadt, um dort eine Rechtsaufklärung zu erbitten. Dies gilt nicht für viele Städte mit Stadtrechten des niederländischen Zweigs, die zwar auf dem der Brabanter Städte basierten, aber keinen direkten Hinweis auf dieses Recht enthielten.[1] Delft zum Beispiel traf 1259 mit Den Bosch eine Vereinbarung für die Hauptschifffahrt (also gut nach der Ausarbeitung des Stadtgesetzes).
Brabant
Flandern
1170 erhielten die 7 großen Städte Flanderns das Stadtrecht. Die flämischen Städte folgten im Allgemeinen dem Statut der Atrecht.
- 1128 Brügge
- 1169 Damme
- Gent
- 1150 Oudenaarde
- 1180 Stechpalme
- 1213 Axel
- 1127 Aardenburg
- 1240 Ronse
- 1290 Sperren
- 1068 Geraardsbergen
- 1228 Mariekerke
- 1233 Dendermonde
- 1160 Aalst
- 1240 Eeklo
Holland
Die niederländischen Städte gehörten der Familie Brabant. Die Herzöge von Brabant nahmen sich die Rechte von Leuven als Vorbild. Die Grafen von Holland wiederum übernahmen dieses Brabant-Leuven-Modell.
- 1160 Löwen
- 1196 's-Hertogenbosch
- 1230 Oisterwijk
- 1232 Sint Oedenrode
- 1200 Breda
Ostholland
Die Städte im Osten der Niederlande gehörten der rheinischen Familie. Nijmegen war eine Ausnahme in Gelderland. Als Reichsstadt sind die Stadtrechte Aachens Vorbild.
Siehe auch
- Stadtrechte
- Glückliches Einkommen (1356)
- Kortenbergs Wahl
- Liste der niederländischen Orte mit ehemaligen Stadtrechten
- Auswahl in den niedrigen Ländern
Hinweis
- ↑H.P.H. Lager, Das Stadtrecht von Den Bosch von den Anfängen (1184) bis zum Privilegium Trinitatis (1330), Hilversum: Verloren Verlag (1995), p. 50-51