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Starre Entscheidung ist ein (Latein) Begriff mit der Bedeutung „bei privaten Angelegenheiten bleiben“.
In dem Gerade Bedeutet das, dass in einigen Rechtssysteme, Bisherige gerichtlich Entscheidungen Präzedenzfall und sind damit für nachfolgende untergeordnete Gerichte bindend.
Der volle Zauber ist Stare Decision et quieta non movere move (im Beschlossenen verharren und das zur Ruhe gekommene nicht bewegen). Das Verhältnisentscheidung (die in einer gerichtlichen Entscheidung enthaltene "Rechtsstaatlichkeit") ist in ähnlichen Fällen nur deshalb zu befolgen, weil die vorherige Entscheidung getroffen wurde.[1]
Im Gewohnheitsrecht, im Kontrast zu Zivilrecht, gilt dieses System. Im Zivilrecht sind richterliche Entscheidungen höherer Gerichte zwar nicht bindend, genießen jedoch eine hohe Autorität, so dass sich die untergeordneten Gerichte häufig der Rechtsprechung der höheren Gerichte anlehnen, um Urteilsverstöße zu vermeiden. Also wird in Belgien das Rechtsprechung von dem Kassationsgericht werden fast immer befolgt. Je höher das Gericht, desto größer die Autorität.
Belgien
In Belgien sind die höheren Gerichte daher für die unteren Gerichte grundsätzlich nicht bindend. Hiervon gibt es drei Ausnahmen: den objektiven Inhalt, die Vorlagefrage und das abtrennende Kassationsurteil.
Objektive Inhalte
Vernichtungshaft der Verfassungsgericht und der Staatskanzlei rechtskräftig haben erga omnes. Das bindet alle.
Vorabfrage
Der Richter, der Vorabfrage Staaten (zB an den Verfassungsgerichtshof, den Gerichtshof etc.) ist an die Vorabentscheidung gebunden.
Verletzung des Kassationsurteils
Entscheidet das Kassationsgericht im Einzelfall eine Entscheidung des Berufungsgericht dann leitet es den Fall an ein Berufungsgericht in einer anderen Gerichtsbarkeit weiter. Das angerufene Gericht ist an das Abfindungsurteil gebunden.[2]
In der Vergangenheit war dies nur der Fall, nachdem der Kassationshof zweimal denselben Fall annulliert hatte (die sog. doppelter Appell).
| Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise |