WikiDer > Strafverfolgung
Strafverfolgung ist die Anwendung der Strafrecht bis zum Beispiel a letzter Satz so wie ein Verurteilung (normalerweise mit der Auferlegung von a Bestrafung) oder Freispruch.
Im Strafrecht gibt es zwei Arten von Systemen: Strafverfolgung:
- das Rechtmäßigkeit der Verfolgung einerseits
- und der Gelegenheit der Verfolgung andererseits, die auf die Verfolgung von Verbrechen. Man kann sich dafür entscheiden verklagen oder zu entlassen.
Rechtmäßigkeit der Anklage
In Ländern, in denen die Rechtmäßigkeit des Strafverfolgungssystems gilt, ist die für die Ausübung des Strafverfahren zur Strafverfolgung verpflichtet, wenn ausreichende Beweise vorliegen. Bei zB. Deutschland dieses System gilt, was bedeutet, dass auf der Staatsanwalt (das deutsche Äquivalent der belgischen Staatsanwaltschaft oder in den Niederlanden die Staatsanwalt) obliegt die Pflicht dem Verdächtigen, wenn ausreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Verdächtige die Straftat begangen hat.
Chance der Staatsanwaltschaft
Manchmal kann aus Gründen der Zweckmäßigkeit entschieden werden, keine Strafverfolgung durchzuführen. Der Körper, der Strafverfahren Übungen (z.B. die Strafverfolgung im Belgien) ist nicht verpflichtet, den Tatverdächtigen zu verfolgen. In z.B. Belgien und Frankreich Dieses System wird verwendet. In Belgien ist die Kronstaatsanwalt über die Zweckmäßigkeit der Anklage.
Es Chancenprinzip bietet die Möglichkeit, das Für und Wider der Strafverfolgung sowohl für die Gemeinschaft als auch für den Täter und sein Umfeld abzuwägen, auch wenn die Tatbeweise ausreichend ist.
So wird beispielsweise die Nichteinhaltung der Anwesenheitspflicht oder die nicht rechtzeitige Einreichung des Jahresabschlusses nicht strafrechtlich verfolgt.
Kontrolle (Belgien)
Die Entlassungsentscheidung kann jedoch zu einer Ungleichbehandlung von Personen führen, die unter ähnlichen Umständen dieselbe Straftat begangen haben. In Belgien sind daher im Hinblick auf das der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stehende Ermessensprinzip eine Reihe von Kontrollmaßnahmen zu beachten:
- das Generalstaatsanwalt steht hierarchisch über dem Kronstaatsanwalt und kann ihn daher trotzdem zur strafrechtlichen Verfolgung anordnen, was nicht bedeutet, dass das Sprichwort nicht berücksichtigt werden sollte la plume est servieren, mais la parole est libre
- das Justizminister verfügt über die positive einstweilige Verfügung, was ihm die Möglichkeit gibt, Generalstaatsanwalt der Berufungsgericht um strafrechtlich zu verfolgen
- der Geschädigte kann bürgerliche Partei gesetzt, einerseits im Kontext der gerichtliche Untersuchung, andererseits, indem er den Verdächtigen anleitet Vorladung für den Tatsachenrichter
- das Anklagekammer kann die Strafverfolgung von Amts wegen anordnen (das sogenannte Evokationsrecht)
Bemerkenswert ist, dass dem Justizminister kein negatives Unterlassungsrecht zusteht, was bedeuten würde, dass er eine Unterlassungsverfügung erlassen könnte. Dies würde in der Tat einen eklatanten Verstoß gegen die Gewaltenteilung. Das positive einstweilige Verfügungsrecht unterliegt rechtlicher Kritik. Es gibt Fragen zur Vereinbarkeit dieses Rechts mit dem Gewaltenteilung-lernen.
Auffällig ist, dass es Kontrollmechanismen nur für die Einleitung von Strafverfahren gibt und nicht für Nicht-Institutionen.