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Syndicale afvaardiging

Das Gewerkschaftsdelegation oder Gewerkschaftsdelegation besteht aus den Vertretern (Delegierten) der verschiedenen Gewerkschaften. Sie sind die Vertreter der Angestellte im Unternehmen selbst und dessen Hauptanlaufstelle mit ihren Gewerkschaft. Die gesamte Gewerkschaftsdelegation wird auch als Gewerkschaftsdelegation bezeichnet.

Situation in Belgien

Die Gewerkschaftsvertreter sind Mitglieder einer der drei Gewerkschaften (ABVV, ACV oder ACLVB) und werden von den Gewerkschaften im gegenseitigen Einvernehmen gewählt. Sie können selbstständig ihre eigene Politik bestimmen, Forderungen stellen und verhandeln. Sie haben unter anderem das Recht, die Sozialgesetzgebung und zur Unterstützung der Mitarbeiter bei Streitigkeiten mit der Arbeitgeber. Auf betrieblicher Ebene führen sie Gespräche mit dem Arbeitgeber über Löhne, gleitende Arbeitszeit, Zeitarbeit oder Ausbildung. Die Gewerkschaftsdelegierten vertreten hiermit (offensichtlich) die Interessen der Arbeitnehmer und sind daher durch verschiedene Gesetze bis zu einem gewissen Grad gegen Rücktritt.

Darüber hinaus verarbeiten sie die Informationen der Betriebsrat (ODER) und die Ausschuss für Prävention und Arbeitsschutz (CPBW) und kommunizieren (und beraten) diese mit den Mitarbeitern. Sie organisieren bei Bedarf Gewerkschaftsaktion.