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Tenlastelegging

Das Anklage oder Anklage, manchmal von Anwälten abgekürzt zu t.l.l., oder populäre 'Anklage', es ist Teil der Vorladung in dem die öffentlicher Ankläger (in den Niederlanden ist dies zunächst die Staatsanwalt) eine genaue, rechtliche Beschreibung eines bestimmten Verhaltens des vermuten gibt.

Die Anklageschrift muss die Anforderungen des Artikels 261 erfüllen[1] von dem Strafprozessordnung: Welche Straftat hätte der Angeklagte zu welcher Zeit, an welchem ​​Ort und unter welchen Umständen begangen?

Die Anklageschrift hat zwei Funktionen:

  1. der Verdächtige weiß, wofür er vor Gericht steht
  2. es bindet die Strafgericht zu einer Entscheidung über die Anklage.[2]

Die Staatsanwaltschaft muss beweisen, dass die Tat stattgefunden hat. In einigen Fällen werden „primäre“ und „subsidiäre“ Delikte angeklagt, beispielsweise „Primärmord, alternativer Totschlag“. Falls die Richter das schwere Verbrechen Mord unbewiesen, kann der Staatsanwalt immer genug Beweise haben, um Totschlagum ein weniger schweres Verbrechen zu beweisen. Dies geschieht häufig zum Beispiel bei Verkehrsunfälle wenn es eine juristische Diskussion über die genaue Absicht des Verdächtigen gibt. Ab hier läuft die Kette Mord > qualifizierter Totschlag > Totschlag > schuldhafter Tod.

Der Richter teilt die Schuldfrage in zwei Teile:

  1. Ist legal und überzeugend bewährt dass der Angeklagte getan hat, was in der Anklageschrift beschrieben ist?
  2. Das Qualifikation der Tatsache: Sind die angeklagten Taten strafbar?

Siehe auch