WikiDer > Territorialitätsprinzip
Es Territorialitätsprinzip ist ein Prinzip, das in der Gerade, und insbesondere in der internationales Privatrecht wie in der Strafrecht, sowie im weiteren Sinne in der Demokratie.
Demokratie
Eine Demokratie strebt auf jeder Regierungsebene nach größtmöglicher Klarheit darüber, welche Regierung für welche Person und in welchem Bereich zuständig ist. Ein Bürger kann in einer, zwei oder mehreren Gemeinden Privatwohnungen besitzen, er hat in der Regel nur in einer Gemeinde das Wahlrecht und zahlt in dieser Gemeinde auch die Steuern auf sein Einkommen. Andere Gemeinden können nur Steuern auf lokale Immobilien und dergleichen erheben.
Das Territorialitätsprinzip ist auch ein fester Bestandteil der weltlich Demokratie. Es bestimmt die Unterordnung jedes Bürgers unter die zivile (säkulare) Regierung und nicht auf eine nicht-territoriale Regierung wie religiöse oder kulturelle Gruppen oder professionelle Körperschaften.
Das Territorialitätsprinzip trägt auch zur Stabilität demokratischer Systeme bei. Sie schränkt Umfang und Häufigkeit von Streitigkeiten zwischen benachbarten oder konkurrierenden demokratischen Regierungen stark ein. Diese ist daher in den Verfassungen und der Verwaltungsorganisation fast aller demokratischen Staaten fest verankert. Dennoch handelt es sich weder um ein perfektes noch um ein einfaches Prinzip, wie die Komplexität der Steuergesetzgebung zeigt.
Das Territorialitätsprinzip ist Teil des gemeinschaftlichen Widerspruchs in Belgien. Während die Französischsprachigen in der Sprachfrage Persönlichkeitsprinzip und damit das Recht der Person über die Erde stellen, plädieren die Niederländischsprachigen für das Territorialitätsprinzip, wenn sie argumentieren, dass der Wohnort die Unterrichtssprache bestimmt.
Gerade
Gesetzlich bedeutet, dass das Recht des Landes anwendbar ist, in dem sich eine Person aufgehalten oder eine Handlung vorgenommen hat. Jede in den Niederlanden begangene Straftat kann daher Niederländisches Strafrecht angeklagt und vor Gericht gestellt werden. Dies ist auch im niederländischen Internationalen Privatrecht beschrieben (Gesetz AB Kunst. 7-10). Anknüpfungspunkt für die Bestimmung des anwendbaren Rechts ist das Land, in dem sich eine Person befindet, in dem sich der betreffende Gegenstand befindet oder in dem die Handlung vorgenommen wird. Im niederländischen Strafrecht (Art. 2 Strafrecht) ist wie folgt formuliert: Straftaten im Hoheitsgebiet der Reich in Europa begangen werden, werden hierzulande strafrechtlich verfolgt, unabhängig von der Nationalität des Täters.
Das Territorium bestimmt die geografische Zone, in der der Staat seine Befugnisse ausüben kann.