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Tettsted

Tettsted (Plural: tettsteder) nach Angaben des norwegischen Statistikamtes (Statistik Sentralbyrbyå) ein Siedlungstyp mit mindestens 200 Einwohnern (ca. 60-70 Häuser), bei dem die Entfernung zwischen den Gebäuden nicht mehr als 50 m beträgt. Für nicht bebaubare Flächen wie Parks, Flüsse, Industriegebiete und Sportanlagen sind größere Abstände zulässig.

Statistische Nutzung

Der Begriff wird seit dem Volkszählung von 1960. Die ursprüngliche Definition hat sich seitdem kaum geändert. Seit 1999 wird eine automatisierte Methodik verwendet, um die Grenzen von Tettsteder zu definieren.

Auswirkungen

Die städtischen Gebiete, Tettsteder, sind geografische Gebiete mit dynamischen Grenzen. Anzahl und Grenzen ändern sich im Laufe der Zeit. Die Grenzen des Tettsteders sind unabhängig von der Verwaltung (Gemeinde) Grenzen: Ein Ort kann daher unter mehrere Gemeinden fallen.

Ein Tettsted kann mehrere Siedlungen oder Weiler umfassen, wenn diese zusammenhängend und nach obiger Definition bezeichnet werden können. Die Namenswahl für ein Tettsted, das mehrere Orte umfasst, basiert meist auf praktischen oder historischen Erwägungen.

Ein Dorf oder Weiler mit weniger als 200 Einwohnern in einem bestimmten Jahr wird in der Statistik nicht berücksichtigt. Hat derselbe Ort im Folgejahr 210 Einwohner, gilt er als tettsted.

Zahlen

Im Jahr 2007 gab es in Norwegen 917 städtische Gebiete, in denen mehr als 78 % der Bevölkerung leben. Die anderen 22% leben daher in ländlichen Gebieten.

Größe tettsted (Einwohner)GesamteinwohnerGesamtflächeNummer
200-499116 587167,01340
500-999153.005190,12220
1000-1999207.397210,66147
2000-19.9991.031.895773,67191
20.000-99.999752.541442,0615
> 100.0001.393.966510,564
Gesamt3.655.3912.294,08917

Siehe auch

  • Tätort, das schwedische Äquivalent eines tettsted

Literatur

  • "Statistikk for tettsteder" (Rapporter 86/11, SSB), "Regional layouter. And oversikt over standarder i norsk offisiell statistikk" (NOS C513. SSB)
  • "Tettstedsavgrensning og arealdekke innen tettsteder" (Berichterstatter 1999/29, SSB).