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Titelbescherming

Titelschutz ist der Rechtsschutz für eine bestimmte akademisch oder Berufsbezeichnung. Eine Person, die nicht qualifiziert ist, darf den Titel nicht verwenden; das ist strafbar. Welche Personen berechtigt sind, einen bestimmten Titel zu führen, wird in a . festgelegt Recht oder in a Vorschriften; in der Regel ein bestimmtes erreicht haben Diplom erforderlich, und oft muss auch nachgewiesen werden, dass die Fähigkeiten auf dem neuesten Stand gehalten werden. Die bevollmächtigten Personen müssen in eine öffentliche registrieren, damit immer überprüft werden kann, ob jemand Recht hat, einen bestimmten Titel zu verwenden.

Der Schutz eines bestimmten Titels ist nicht dasselbe wie der Schutz der Berufsausübung. In den Niederlanden ist beispielsweise der Titel „Gesundheitspsychologe“ geschützt, aber nicht Psychologen vorbehalten, psychologische Behandlungen anzubieten. Bestimmte Handlungen sind gesetzlich den Inhabern eines bestimmten Titels vorbehalten: die sog.eingeschränkte Aktionen'.

Belgische Situation

Der Titelschutz ist in Belgien im „Rahmengesetz vom 24. September 2006 über die Führung der Berufsbezeichnung eines dienstleistenden Geistesberufs und die Führung der Berufsbezeichnung eines Handwerksberufs“ geregelt.[1]

Die förderfähigen Berufe gehören zu den geistigen Dienstleistungsberufen, insbesondere:

  • Rechtsberufe
  • Wirtschaftsberufe
  • medizinische und paramedizinische Berufe
  • technische Berufe
  • andere freie und intellektuelle Berufe

Ausgenommen von diesem Rahmengesetz sind Berufe, die bereits eine eigene spezifische Regelung für ihre Berufsbezeichnung haben – wie Notare, Wirtschaftsprüfer, Börsenmakler, Gerichtsvollzieher, Architekten, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.

Niederländische Situation

Insgesamt sind in den Niederlanden mehr als 100 Berufsbezeichnungen gesetzlich geschützt, in verschiedenen Gesetzen und in sehr unterschiedlichen Berufen wie beeideten Dolmetscher, Gerichtsvollzieher, Feuerwerksexperte und Patentanwalt.

Bitte beachten Sie: Logopäden, Diätassistenten, Orthoptisten, Optiker, MBB'er (Radiodiagnostik-Labortechniker, Strahlentherapeutische Labortechniker, Nuklearmitarbeiter), Dentalhygienikerin, Heilpraktiker Leute dieck und Caesar, Ergotherapeuten, Hauttherapeuten, und Podologen fallen unter Artikel 34 des BIG-Gesetzes und sind Privatrecht registriert von der Stiftung Qualitätsregister der paramedizinischen Berufe. In ähnlicher Weise werden eine Reihe von Arzttiteln (die sogenannten 'Profile', wie z Gerichtsmediziner und Kinderarzt) privatrechtlich geschützt durch die KNMG. Reservierte Rechtsakte können niemals für solche privat geschützten Titel gelten; dies ist nur bei rechtlich geschützten Titeln möglich.

Siehe auch

Externe Links