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Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums | ||||
| Zuständigkeit | Geistigen Eigentums und Handel | |||
| Unterzeichnet | 15.04.1994 | |||
| In Kraft getreten | 1. Januar 1995 | |||
| Status | Teil von dem Abkommen von Marrakesch | |||
| Sprache | Englisch, Französisch und Spanisch | |||
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Es TRIPS-Vertrag (Vereinbarung über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums, Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums) ist ein Vertrag der Welthandelsorganisation (WTO) zu handelsbezogenen Aspekten von geistiges Eigentum von 1994. Dieser Vertrag sieht vor, dass ein Unternehmen Patent mindestens 20 Jahre aufbewahrt und das Lizenzgebühren mindestens 50 Jahre bei dem/den berechtigten Anspruchsberechtigten aufbewahrt werden.
Der Vertrag wurde mit der Idee konzipiert, dass der Schutz des geistigen Eigentums notwendig ist, um Innovationen zu fördern, indem es ermöglicht, Forschungs- und Entwicklungskosten zu decken, während gleichzeitig deren Missbrauch verhindert und der internationale Handel gestört wird, indem ein Produkt- oder Markenname in einem bestimmten Land verhindert wird.
nicht so wie GATT - Das hier freizügiger Ansatz als Ansatz – der TRIPS-Vertrag hat einen verbindlichen Ansatz (Zwangsansatz): Alle WTO-Mitgliedsländer müssen über ein bestimmtes Mindestniveau des Schutzes des geistigen Eigentums verfügen, das in ihr eigenes nationales Recht umgesetzt wird.
Externer Link
- Vertragstext (Englisch)