WikiDer > Komplize
Der Mitschuldige, in dem Strafrecht, ist der Person die bewusst dazu beigetragen haben Kriminalität, leistete unnötige Hilfe, gab Anweisungen, Waffen, Werkzeuge oder auf andere Weise bereitgestellt hat, Schutz und/oder von der Straftat im Voraus wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen. Er muss von dem unterschieden werden der Mitschuldige. Mittäterschaft kann nur kriminell zu einem Verbrechen, nicht zu einer Straftat begangen werden.
Es ist nicht immer einfach, die Grenze zwischen einem Komplizen und einem Komplizen zu ziehen. Wer eine Waffe an einen anderen verkauft, in dem Wissen, dass er damit ein Verbrechen begehen will, gilt als Komplize; wer während eines Kampfes einem anderen eine Waffe gibt, wissend, dass er damit ein Verbrechen begehen will, als Komplize, auch wenn er selbst nicht in den Kampf verwickelt ist. Im Volksmund wird der typische Komplize oft als „Komplizator“ bezeichnet. Die Unterscheidung ist von großer Bedeutung für das Niveau der Bestrafung.
Siehe auch
- Kriminelle Beteiligung im belgischen Strafrecht