WikiDer > Wahrheitsfindung
Wahrheitsfindung ist ein Prozess mit dem Ziel herauszufinden, Wahrheit. Wahrheit ist im Recht das, was der Wirklichkeit entspricht, wie sie ist oder erlebt wird; in Übereinstimmung mit der Wahrheit.[1] Es unterscheidet sich je nach Art der Gerichtsbarkeit[2] und Disziplin, inwieweit Wahrheitsfindung durchgeführt wird oder nicht, d.h. ob dies wünschenswert ist.
Strafrecht
Wahrheitsfindung ist ein Ziel der Strafrecht. Diese Wahrheitsfindung soll dann zu einer angemessenen Bestrafung oder strafrechtlicher Ausschlussgrund, also die Verwirklichung der materielles Strafrecht. Um dies zu erreichen, beschränkt sich die Wahrheitsfindung auf das strafrechtlich Relevante.[3]
Bürgerrechte
Der Zweck der Bürgerrechte ist die Beilegung gegenseitiger Streitigkeiten. Die Notwendigkeit der Wahrheitsfindung hängt daher von den verschiedenen Parteien ab und inwieweit sie die Notwendigkeit dieser Wahrheitsfindung sehen.
Verwaltungsrecht
Innerhalb der Verwaltungsrecht Das Gericht ist nicht immer die entscheidende Instanz. Dadurch wird die Wahrheitsfindung zu einem diffusen Konzept, das sich über die verschiedenen Stellen ausbreitet, die zur Rechtspflege beitragen.
Wissenschaft
Innerhalb der Wissenschaft laut der wissenschaftliche Methode strebte eine möglichst genaue Wahrheitsfindung mit anderen, strengeren Anforderungen als die gesetzliche Wahrheitsfindung an. gemäß Karl Popper Ziel ist es, eine möglichst breite Theorie zu formulieren, die falsifizierbar ist.[4] Wissenschaft arbeitet aber nicht nur mit Falsifizierbarkeit, sondern beispielsweise auch mit Induktion.
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
|