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Wapenbelasting
Ankündigung eines Besuchs in Dublin

Es hat Regierungen gegeben, die die Verwendung von Familienwappen streng kontrolliert haben, und in Frankreich und England den Besitz und die Verwendung, sogar mit Waffensteuer aufladen.

Um zu überprüfen, ob die verwendeten Waffen registriert waren, gingen die Herolde auf "Besuche" und alle Waffen wurden registriert.

In dem Republik der Sieben Vereinigten Niederlande nach dem Verzicht von König Philipp II. gab es keine Herold oder König der Waffen mehr, die sich um die Einhaltung heraldischer Regeln oder konstruierter Waffen kümmern konnten und die Staaten gaben nein Briefe von Waffen so dass in den nördlichen Niederlanden bis zur Gründung der Hoher Adelsrat 1815 war keine Übersicht oder Kontrolle über die Wappen möglich.

1919 legte Herr P.C.Labrijn einen Nachweis über eine "Besteuerung auf Sexwaffen" vor, in der das Aufsticken des Familienwappens auf Leinen und der Besitz von mit (eigenen) Waffen graviertem Silberbesteck besteuert werden würde. Die geschätzten 50.000 holländischen Familien mit Familienwappen sollten seiner Meinung nach etwa 200.000 Gulden einbringen. Aus dem Vorschlag wurde nichts.

1953 plädierte ein gewisser Baar für die obligatorische Registrierung von Familienwaffen. In Frankreich und England war dies eine verschleierte Steuererhebung, hatte aber den zusätzlichen Effekt, dass man auch fremde Waffen missbrauchte, die sogenannte widerrechtliche Übernahme, kontern könnte.

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