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Es Welterbekomitee ist durch UNESCO und die 191 Länder, die die Welterbekonvention unterzeichnet und ratifiziert Liste des Welterbes managen. Es steht auf der Welterbeliste kulturell und natürliches Erbe das vorab festgelegte Kriterien erfüllt, von einem teilnehmenden Land als Vorschlag eingereicht und vom Ausschuss in einer seiner jährlichen Tagungen oder Tagungen für die Teilnahme am . nominiert wurde Weltkulturerbe. Darüber hinaus überwacht das Komitee die korrekte Anwendung der Welterbekonvention in den betroffenen Ländern und Kulturerbestätten und verwaltet auch die finanziellen Mittel der of Welterbefonds, zusammengestellt aus Beiträgen der teilnehmenden Länder.[1]
Komposition
Der Ausschuss besteht aus 21 Vertretern, die von ihren jeweiligen Zustände. Eine Rotation stellt sicher, dass stellvertretende Vertreter der einzelnen Staaten, die sich der Konvention verpflichtet haben, entsandt werden können. Die Staaten sollten Ausschussmitglieder entsenden, die über spezifische und vorzugsweise ergänzende Kompetenzen verfügen, um eine umsichtige Bewertung des Kultur- und/oder Naturerbes vornehmen zu können. Ein Ausschussmitglied sitzt vier Jahre lang, danach kann ein anderer neuer Kandidat aus einem anderen Land einen Sitz im Ausschuss einnehmen.
Operation
Ein Kandidat für das Erbe des Welterbes muss von einem teilnehmenden Land eingereicht werden.
Der erste Schritt bei dieser Einreichung besteht dann darin, dass das betreffende Land das Denkmal in die vorläufige Liste des Landes aufgenommen hat. Dies ist eine Bestandsaufnahme aller wichtigen Denkmäler, die das Land in den kommenden Jahren nominieren will. Diese Liste ermöglicht es dem Komitee, grenzüberschreitend zu arbeiten und potenzielle Kulturerbestätten über nationale Grenzen hinweg auf der Grundlage gemeinsamer Kriterien, Motivationen und Themen zu verbinden.
Das Land erstellt dann eine Nominierungsdatei mit möglichst vielen Informationen über das Denkmal, das es zuerst registrieren möchte. Diese Akte muss unter anderem detaillierte Beschreibungen des einzigartigen Wertes dieses Denkmals (zum Beispiel im Vergleich zu ähnlichen Denkmälern in anderen Teilen der Welt) und Pläne enthalten, die zeigen, wie die Denkmalpflege organisiert ist.
Diese Datei wird an das Unterstützungsbüro des Welterbekomitees gesendet. Erachtet dieser die Akte als vollständig genug, wird sie zwei Beratungsgremien zur Begutachtung vorgelegt: für das Kulturerbe die Internationaler Rat für Denkmäler und Stätten, bekannt als ICOMOS, und für die natürliche it Internationale Union für die Erhaltung der Natur und der natürlichen Ressourcen, besser bekannt als IUCN. Dem Ausschuss gehört auch ein Vertreter des Internationalen Zentrums für das Studium der Erhaltung und Restaurierung des Kulturguts (ICCROM) mit beratender Funktion an.
Seit 2005 gibt es einen Satz von 10 Kriterien, von denen – neben dem Element des besonderen universellen Wertes – mindestens eines erfüllt sein muss. Diese Kriterien sind wie folgt kodiert und formuliert:
- I. es stellt ein Meisterwerk eines kreativen menschlichen Genies dar
- II. es zeigt ein wichtiges Zusammenspiel von menschlichen Werten, über einen Zeitraum oder innerhalb eines Kulturraums der Welt, für Entwicklungen in die Architektur oder Technologie, Monumentalkunst, Städtebau oder Landschaftsgestaltung
- III. es ist ein einzigartiges oder zumindest ein außergewöhnliches Zeugnis einer kulturellen Tradition oder einer Gesellschaft, die weiterlebt oder verschwunden ist
- IV. es ist ein besonderes Beispiel für einen Gebäudetyp oder eine architektonische oder technologische Komposition einer Landschaft, die bedeutende Schritte in der Menschheitsgeschichte darstellt
- F. Es ist ein besonderes Beispiel für eine traditionelle menschliche Besiedlung oder Landnutzung, die eine Kultur (oder Kulturen) repräsentiert. Vor allem, wenn es durch irreversible Veränderungen angreifbar geworden ist
- VI. es ist direkt oder indirekt mit Ereignissen oder lebendigen Traditionen, mit Ideen oder Überzeugungen, mit künstlerischen und literarischen Werken oder mit besonders universeller Bedeutung verbunden (der Ausschuss betrachtet dieses Kriterium nur unter besonderen Umständen und nur in Verbindung mit einem anderen kulturellen oder natürlichen Kriterium der aufführen)
- VII. es ist ein Beispiel für wichtige Schritte in der Geschichte der Erde
- VIII. es repräsentiert fortlaufend ökologisch und organisch Prozesse
- IX. es beherbergt die wichtigsten natürlichen Schutzräume für die Erhaltung der weltweit bedeutenden Artenvielfalt
- X. es ist ein Gebiet von außergewöhnlicher natürlicher Schönheit.
Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme eines Denkmals in die Welterbeliste liegt beim Ausschuss selbst. Dieses Gremium trifft sich einmal im Jahr, um die neuen Nominierungen auf der Grundlage der Beratungsberichte zu beurteilen.
Das Komitee kann eine Welterbestätte auf der Liste der gefährdeten Welterbestätten. Dies geschieht, wenn ein groß angelegter Eingriff von außen notwendig ist, weil der Naturschutz gefährdet ist. Mit diesem Status können sofort Gelder aus dem Welterbefonds freigegeben und international auf die Bedrohung aufmerksam gemacht werden. Dies gilt mit Stand Juni 2011 für 35 Denkmäler, zum Beispiel die Mittelalterliche Denkmäler im Kosovo.
Verschwindet der einzigartige Status einer Welterbestätte, kann sie vom Komitee ganz aus der Welterbeliste gestrichen werden. Dies geschah erstmals 2007 mit dem Schutzgebiet der Arabischen Oryx im Oman, und wurde auch 2009 für die Elbtal Biene Dresden im Deutschland.
Jahrestreffen
Ein Überblick über die jährlichen Sitzungen des Welterbekomitees, bei denen über neue Nominierungen und Richtlinien entschieden wird. Neben diesen Sitzungen gibt es auch eine jährliche Vorbereitungssitzung des Ausschusspräsidiums und Zwischensitzungen der Arbeitsgruppen und des Ausschusses.
Das eigentliche Session-Meeting findet in Städten auf der ganzen Welt statt. Mit Ausnahme der Sitzungen, die am Sitz der UNESCO in Paris stattfinden, nur die Staaten, die zum Zeitpunkt der Vorstellung eines späteren Ortes dem Ausschuss angehören und noch dem Ausschuss angehören, wenn die Sitzung in diesem stattfinden würde Ort weiter, laden Sie das Komitee ein, eine Sitzung in einer Stadt des betreffenden Landes abzuhalten. Über die Annahme von Einladungen entscheidet immer das Komitee selbst.
| Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise |
| Sitzungen der Welterbekommission - Ergänzungen zum Liste des Weltkulturerbes |
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