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Zelfstandigenaftrek

Abzug für Selbständige ist eine Befreiung von der Einkommensteuer für Unternehmer, Teil der Abzug des Unternehmers. Auch in diesem Fall gibt es keinen wirklichen Abzug, weil dann Geld an Dritte gezahlt werden müsste. Die Einrichtung hat den Charakter einer Freistellung. Bestimmte Beträge des Unternehmensgewinns müssen nicht versteuert werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme an dieser Einrichtung sind:

  1. der steuerzahler ist Unternehmer.
  2. zu Beginn des Kalenderjahres das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht ist (sonst stehen Ihnen 50 % des Abzugs zu).
  3. das ist erfüllt Stundenkriterium.

Der Selbständigenabzug ist seit 2012 ein Festbetrag von 7.280 € und wird vorerst nicht erhöht. Das Steuerbehörden wendet die Regelung an, wenn der Steuerpflichtige in seiner Steuererklärung angibt, dass er ein Unternehmen betreibt und im Kalenderjahr mehr als 1.225 Stunden damit verbracht hat.

Koalitionsvertrag 2017: Ab dem Jahr 2020 hätte die Anlage die ein allgemeiner Zeitplan für die Reduzierung der Abzugssätze angewendet werden. Auf diese Weise will die Politik versuchen, die Steuervorteile dieser häufig genutzten Anlage zu begrenzen. Die Folgen sind jedoch eher minimalistisch. Auch der Abzugssatz ist rechtlich nicht vertretbar und beruht auf einer rein haushaltspolitischen Maßnahme. Die Leistungen werden dann mit einem höheren Satz besteuert als der Satz für Abzüge und Befreiungen.

Kommission Van Dijkhuizen

Das Kommission Van Dijkhuizen hat vorgeschlagen, den Selbständigenabzug über einen Zeitraum von acht Jahren auslaufen zu lassen. Dies ist ein sehr umstrittener Vorschlag, da es wirtschaftliche, aber auch steuerliche Unterschiede zwischen Selbständigen (Unternehmern) und Arbeitnehmern gibt. Aktuell (2019) wird vorgeschlagen, den Selbständigenabzug schrittweise über mehrere Jahre auf einen Festbetrag von 5.000 € zu reduzieren.

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