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Schwarzarbeit („Schattenwirtschaft“) ist die Ausübung einer bezahlten Tätigkeit, bei der weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer MwSt und zahlen Sozialversicherungsbeiträge.

Gehalt worüber nein Einkommenssteuer wird zurückgehalten Schwarzlohn erwähnt. Dies ist häufig ein Fall von Lohnsteuerbetrug. Den Arbeitnehmern wird der Lohn ausgezahlt, ohne dass der Arbeitgeber dies der Regierung mitteilt.

Es kommt auch vor, dass Unternehmer oder Freiberufler geben nicht ihr gesamtes Einkommen an. Dies geschieht oft ohne Quittung oder Rechnung machen. Dies wird auch als Schwarzumsatz bezeichnet.

Dies kann mit dem Wissen des Mitarbeiters erfolgen. Der Arbeitgeber kann ihnen einen Schwarzlohn anbieten, der höher ist als der Nettogehalt die sie sonst verdienen würden. Es kommt aber auch vor, dass der Arbeitgeber vorgibt, die Löhne seien einfach „weiß“. Das Lohnsteuer verschwindet dann in der Tasche des Arbeitgebers. Dabei handelt es sich oft um sehr große Beträge.

Ein weiterer Grund für die Nichtzahlung der Lohnsteuer kann sein, dass sich der Arbeitnehmer illegal, also ohne Arbeitserlaubnis, im Land aufhält. Der Arbeitgeber kann dann natürlich die Lohnzahlung nicht melden, da er den Arbeitnehmer durch die Räumung verlieren würde und selbst mit einer Geldstrafe belegt würde.

Da keine Sozialbeiträge einbehalten werden, werden keine Rechte aufgebaut aus Sozialversicherungen. Wenn einem Arbeitnehmer etwas zustößt oder erkrankt, besteht somit kein Einkommensschutz. Es wird auch keine Rente gebildet.

In den Niederlanden werden etwa 75 % der 1,2 Millionen Haushalte jetzt sofort Arbeiter dieses "schwarze" aus.[Quelle?] Recherchen zufolge scheint der Preis der Hauptgrund für die Wahl eines „schwarzen“ (Haushalts-)Helfers oder Heimwerkers zu sein. Eine schwarz bezahlte Haushaltshilfe kostet durchschnittlich zwölf Euro pro Stunde, der Normalpreis liegt bei etwa zwanzig Euro pro Stunde.[Quelle?]

Außerdem begeht der nicht angemeldete Arbeitnehmer bei der Anmeldung häufig Betrug Einkommenssteuer, oder durch Unterlassen dieser Erklärung. Wenn er eine Leistung erhält, für die Arbeit und/oder Lohn wichtig sind, und er dies dem Leistungsträger meldet, liegt weißer Betrug vor. Wenn er auch Vorteilsbetrug begeht Schwarzbetrug. Eine andere Form des weißen Betrugs besteht darin, dass er weiß arbeitet, dies jedoch nicht der Leistungsbehörde meldet.

In Belgien ist das System der Servicegutscheine helfen, nicht angemeldete Erwerbstätigkeit zu reduzieren.