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AFAS Personal

AFAS-Personal (vorher: Yunoo und Mein Geld Haushaltsbuch) ist eine Website, die Einblicke in private Konten. Das macht es zu einem Online Haushaltsbuch erwähnt.

Operation

AFAS Personal klassifiziert und analysiert die Transaktionen. Die resultierenden Grafiken zeigen, wo Geld ausgegeben wird. Es zeigt auch, wie das Ausgabeverhalten im Vergleich zu anderen ist. Um unnötige Kosten zu vermeiden, können auch Verträge abgeschlossen werden, wonach AFAS Personal den Nutzer an die Kündigungsfrist erinnert und eine Kündigungsmöglichkeit einräumt. Am 25. November 2010 wurde die damalige Yunoo zur Website des Jahres 2010 gekürt.[1] Darüber hinaus erhielt Yunoo die höchste Punktzahl in einem Vergleichstest mit digitalen Kassenbüchern Rapport[2] des Verbraucherverband in Bezug auf die Nutzung. Yunoo wurde am 4. Oktober 2011 vom Unternehmen übernommen AFAS-Software, wonach der Name in AFAS Personal geändert wurde.[3] Im Juli 2019 wurde AFAS Personal von der unabhängigen Website MijnGeldzaken.nl übernommen. Neben Einblicken in Einnahmen und Ausgaben bietet diese Website den Nutzern auch Zugang zu Finanzplanung und -beratung.

Erlösmodell

Das Erlösmodell[4] van MijnGeldzaken.nl soll Nutzern einen unabhängigen Einblick in ihre persönliche finanzielle Situation geben. Die Plattform arbeitet nach den Freemium-Mode-Modell. Benutzer können die Plattform kostenlos nutzen. Wenn Sie zufrieden sind und mehr Optionen wünschen, gibt es eine kostenpflichtige Version. Die Seite ist frei von Werbung oder unerwünschten Angeboten. Darüber hinaus dient die Website der persönlichen Beratung durch professionelle unabhängige Berater. Auch Arbeitgebern, die ihre Mitarbeiter bei der Berufswahl unterstützen und Einblick in die Anstellungsbedingungen geben möchten, werden Dienstleistungen angeboten.

Klage

Im Juli 2014 wurde ein summarisches Verfahren gegen AFAS von ING. Wer sein Haushaltskonto bei AFAS führen wollte, konnte dies tun, indem er eine automatische Verknüpfung zwischen der AFAS-Software und der eigenen Bank herstellte. Allerdings legen fast alle Banken in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest, dass diese Kontoinformationen personenbezogen sind und nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. ING sagt, dass Kampagnen, mit denen Kunden darauf aufmerksam gemacht werden sollen, dass sie ihre Daten nicht auf anderen Websites eingeben, untergraben werden.

Der Richter folgte dieser Argumentation und entschied zu Gunsten von ING: „Schließlich ist ING et al wenn es nicht ist. . Daher lautet die gemeinsame Botschaft der niederländischen Banken, dass solche Daten geheim gehalten und nur auf der Seite der eigenen Bank eingegeben werden müssen. Dem steht die automatische Anbindung von AFAS entgegen.“

Externe Links