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Academisch docent

EIN Universitäts Lehrer ist ein Lehrer Arbeit in einer Institution für höhere Bildung. Es gibt verschiedene Ränge mit entsprechenden Verantwortlichkeiten. Diese unterscheiden sich je nach Land.

Situation nach Ländern

In den Niederlanden

Niederländische Universitäten kennen Professoren 1 und 2. Hierbei handelt es sich um eine Angabe der Gehaltsskala des jeweiligen Professors, die oft mit entsprechenden unterschiedlichen Erfahrungen und Zuständigkeiten einhergeht. Darunter sind die Funktionen von Professor und außerordentlicher Professor. Da sie keine Professur innehaben, werden sie nicht mit dem Titel „Professor“ bezeichnet. Vor 1980 hatten Universitäten auch Dozenten (im 'Rang' direkt unter Professor), aber diese Position ist erloschen und der ehemalige Hochschullehrer ist nun über Professor A Professor 2. Um das Jahr 2000 wurde der Name Dozent (wieder) für eine professorenähnliche Stelle an Fachhochschulen verwendet Wissenschaften.

Flämische Gemeinschaft

In dem Flämische Gemeinschaft die aufeinanderfolgenden Dienstgrade des selbstständigen wissenschaftlichen Personals (ZAP) an Universitäten und Hochschulen mit Masterabschluss sind: Lehrer, alter Dozent, Professor und ordentlicher Professor. Für jeden dieser Ränge ist ein PhD erforderlich. Außerhalb dieser Hierarchie gibt es auch die außerordentlicher Professor. Dies ist ein Nebenschritt in der wissenschaftlichen Laufbahn, die einen Teilzeiteinsatz hat und neben der wissenschaftlichen Tätigkeit oft auch wichtige Aufgaben im privaten oder öffentlichen Sektor wahrnimmt. All diese Akademiker werden als „Professoren“ angesprochen.[1]

Vereinigte Staaten

In dem Vereinigte Staaten ist, genau wie in Belgien, aber anders als in den Niederlanden, „Professor“ ein Titel, der für alle Lehrer verwendet wird, die an einer Universität lehren (Hochschule). Im amerikanischen Hochschulsystem gibt es hauptsächlich die folgenden Arten von Berufungen:

  • Lehrer (keine Promotion erforderlich),
  • Dozent (oft Promotion erforderlich),
  • AssistenzprofessorIn (Promotion erforderlich. NL: Professor, BE: Lehrer),
  • außerordentlicher Professor (NL: außerordentlicher Professor, BE: Oberdozent)
  • (Ordinarius (NL: Professor 1 und 2, BE: Professor und ordentlicher Professor/Professor außerordentlich).

Deutschland

In Deutschland benötigen die Fachhochschul-Professoren, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen müssen, für die Berufung eine ministerielle Zustimmung und sind den Universitätsprofessoren nach den gesetzlichen Regelungen gleichgestellt; Denn die Bachelor- und Masterabschlüsse deutscher Fachhochschulen sind denen der Universitäten gleichgestellt, so dass auch die Voraussetzungen für eine Berufung als Professor angeglichen sind. Der Oberste Gerichtshof, der Bundesverfassungsgericht, hat mit Urteil vom 13. April 2010 (Beschluss 1 BvR 216/07) die übliche Einstufung der Fachhochschulen als höhere Berufsbildung (HBO) aufgehoben und diese Einrichtungen seitdem den Universitäten gleichgestellt.