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Appartementsrecht

EIN Wohnung richtig entsteht, wenn man Eigentümer ist Besitzrecht an einem Gebäude (mit zugehörigem Grundstück) spaltet sich in mehrere Wohnungsrechte auf.

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Primär: in einer Gemeinschaft teilen

Ein Wohnungsrecht ist ein Eigentumsanteil am Gebäude oder Grundstück mit dem ausschließlichen Recht, einen bestimmten separaten Teil (den privaten Teil) zu nutzen.

Neben dem vorgenannten Anteil an den Aufteilungsangelegenheiten und dem Recht zur Nutzung eines privaten Teils wird ein dritter Bestandteil eines Wohnungsrechts durch die Pflichtmitgliedschaft einer a Eigentümergemeinschaft (VvE). Dies ist beispielsweise in den Niederlanden und Belgien der Fall. In Deutschland werden die Inhaber eines Wohnungsrechts Beteiligte an einem Wohnungseigentümergemeinschaft, die eine ähnliche Funktion hat, aber technisch gesehen keine "Assoziation" ist.

Neben der Aufteilung durch einen Eigentümer ist es auch möglich, dass ein Erbbauberechtigter oder ein Grundriss sein Erbbaurecht bzw. seine Grundrisse aufspaltet, wobei das Wohnungsrecht in diesem Fall das Recht auf einen Anteil am Erbbaurecht bzw. Grundbaurecht einräumt.

Terminologie

Obwohl alle Wohnungseigentümer Mitglieder des VvE sind, bedeutet dies nicht, dass der VvE als Eigentümer des Gebäudes angesehen werden kann. Die VvE ist nur die Organisationsstruktur mit dem äußeren Erscheinungsbild eines Vereins, der die Angelegenheiten zwischen den gemeinsamen Wohnungseigentümern regelt. Diese rechtliche VvE ist nicht Eigentümerin des geteilten Eigentums oder der separaten Wohnungsrechte. Alle Wohnungseigentümer sind Mit-(Mit-)Eigentümer des Ganzen und stellen die Wohnungseigentümergemeinschaft dar. Der Begriff Wohnungseigentum ist die gesetzliche Bezeichnung für die Kombination der vorgenannten am Gesetz teilhaben über das Gebäude und das dazugehörige Grundstück und das damit verbundene Nutzungsrecht. unten Wohnung wird im allgemeinen Sprachgebrauch verstanden, ein separates Haus in einem größeren Gebäude. Der erste ist abstrakt rechtlich, der zweite konkret und faktisch.

Geschichte

1804 wurde das Wohnungsrecht im Napoleon Bonaparte delegieren Code Civil (Bürgerliches Gesetzbuch). In angelsächsischen Ländern, wo esGewohnheitsrecht'-System ist der Eigentumsbesitz traditionell mit dem Grundbesitz verbunden. In dem Vereinigte Staaten ein solches Gesetz wurde erstmals 1958 im Jahr 1958 eingeführt Puerto Rico. 1960 folgte Utah. Im englischsprachigen Raum verwendete Begriffe für einen in Wohnungsrechte unterteilten Komplex sind Eigentumswohnung (USA und ein Teil von Kanada), Strata-Titel (Australien, Südafrika, Kanada) und gemeinsamer Halt (England und Wales). In England und Wales existiert diese Form erst seit 2004.

Die Spaltung

Durch die Teilung zerfällt das Schutzrecht bzw. wird in ein neues dingliches Recht (nicht unbewegliches Vermögen) umgewandelt, wodurch das Schutzrecht selbst zerstört wird. Nach der Teilung sind die Wohnungsrechte zu eigenständigem eingetragenem Eigentum geworden, der Nachteil besteht darin, dass die an der Teilung beteiligten Vermögenswerte nicht mehr übertragbar, geteilt, belastet oder vollstreckt werden können. In den Niederlanden werden Wohnungsrechte durch die Erstellung der authentischen notarielle Urkunde der Teilung und der Teilungszeichnung und anschließend in den öffentlichen Registern bei den Geschäftsstellen der Grundbuch zu registrieren. Auf dem Teilungsplan und der Urkunde sind die Gebäudeteile angegeben, die nach ihrer Aufteilung als eigenständiges Ganzes (mit Wohnungsverzeichnis) genutzt werden oder genutzt werden sollen.

Die Eigentümergemeinschaft

Darüber hinaus wird in den Niederlanden und Belgien die Eigentümervereinigung (Niederlande) oder die Miteigentümervereinigung (Belgien) durch die Teilungsurkunde gegründet. Auch dieser Verein wird durch die notarielle Urkunde geregelt[1]. Bei Bedarf kann dies später durch eine Hausordnung ergänzt werden.

Katasterbezeichnung

Generell können die einzelnen Wohnungsrechte aufgrund ihrer Lage nicht auf dem Grundstück platziert werden KatasterKarte unterschrieben werden; es handelt sich nicht um benachbarte Grundstücke, sondern handelt es sich meist um übereinanderliegende Wohngeschosse. Daher ist es zwingend erforderlich, der notariellen Teilungsurkunde eine sogenannte Teilungszeichnung beizufügen.

Die Intimteile sind in der Urkunde und auf der Zeichnung mit einer Indexnummer gekennzeichnet. Vor Unterzeichnung der Teilungsurkunde wurde dem gesamten Komplex bereits vom Grundbuchamt eine Komplexnummer zugeteilt. Das Katasterbezeichnung eines Wohnungsrechts besteht aus der Bezeichnung der Anlage gefolgt von der Indexnummer des betreffenden privaten Teils, dazwischen steht der Buchstabe A für Wohnung. Beispielsweise:

Delfzijl R 125 Ein 3 (125 = Komplexe Nummer, 3 = Wohnungsbezeichnung)

Die Gemeinschaftsbereiche, wie zum Beispiel das Treppenhaus, haben keine eigene Bezeichnung.

Die gesetzliche Regelung

Das Wohnungsrecht im Sinne der vorstehenden Definition (nämlich das Recht auf die Miteigentumsanteile mit dem damit verbundenen ausschließlichen Nutzungsrecht) kann als Wohnungsrecht „im engeren Sinne“ bezeichnet werden. Wohnungsrecht „im weiteren Sinne“ ist die Rechtsordnung des Zivilrechts, die das Wohnungsrecht im engeren Sinne regelt.

In den Niederlanden ist dies insbesondere in Artikel 106 ff. geregelt Buch 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die letzte wesentliche Änderung der gesetzlichen Regelung datiert vom 1. Mai 2005. In Belgien richtet sich das Wohnungsrecht nach den Artikeln 577-3 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches und der[2] letzte größere Anpassung vom 28.06.2010.