WikiDer > Asega

Asega

EIN asega ("Rechter Vorhersager") war während der früh und Hochmittelalter im Westerlauwers Friesland der offizielle Rechtsberater des Gerichts.[1] Im Gegensatz zu einem modernen Richter, hat die asega in den meisten Fällen nur über das Gesetz und nicht über die Tatsachen geurteilt. Der altfriesische Prozess mit seinen formalen Beweismitteln, wie wir ihn hauptsächlich aus der Ältester Schoutenrecht, gab wenig Anlass zu einer Einschätzung des Sachverhalts. Wo jedoch in den alten Rechtsquellen ausnahmsweise Anlass zu einer Würdigung des Sachverhalts bestand, wurde diese der asega zugeordnet.[2] Der Umstand (die Gegenwart) Gefährten) anders als die asega entscheiden konnte und dann hatte die Entscheidung des Ommestandes Vorrang vor der Aussprache der asega.[3]

Im Laufe des Mittelalters wurde die Aufgabe der asega überflüssig und die Funktion verschwand.[4] Das Grietman hat in Friesland den Platz von beiden eingenommen Magistrat und asega. Im Amstelland wurde zu 1388 asegas in der Justiz verwendet.[5]

Etymologie

Das Wort asega hat Parallelen im Altniederländischen (asege), Altsächsisch (osago) und Althochdeutsch (*ēwasago). Es bedeutet „Richter“ oder „Verfechter der Gesetze“, mit der altfriesischen Wurzel ein, wa oder Mutterschaf (ee, 'Recht, Gerechtigkeit') und sega ('sagen'). Das Wort ee war im Mittelalter weit verbreitet, zum Beispiel als der alte ee („der alte Bund“, also „das Gesetz Gottes“ oder auch „die alte Rechtsordnung“) und diese weihnachten ee ("der christliche Glaube"). Es kommt im zeitgenössischen Niederländisch immer noch im Wort ega („Ehemann“) vor.[6] In dem Helian ist der osago der biblische "Schreiber" oder Doktor des Rechts (lateinisch iudex oder Gesetzgeber, Altniederländisch *ēwollērere[7]), die die Gesetze des Alten Bundes mit Gott (dann aldon êuua) unterhält. Auch Altgermanisten haben Parallelen zum Begriff der heidnischen Götter gesucht (asen, Altnordisch Herr).

Siehe weiter: Saga über den Ursprung des friesischen Rechts

Literatur