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Authentieke akte

EIN authentische Tat ist ein von einem Amtsträger ausgestelltes Dokument, in der Regel a Notar, erstellt und zertifiziert.

Eine Aussage oder Zustimmung ohne die Anwesenheit eines Notars erstellt wird heet private Urkunde. Es ist auch möglich, eine Privaturkunde von einem Notar beurkunden zu lassen.

Eigenschaften einer echten Urkunde

Ein authentisches Tat bietet im Vergleich zu einer Privaturkunde Sicherheit

  • dass das Dokument echt ist,
  • dass niemand es danach geändert hat,
  • dass die Personen, deren Namen am Ende des Dokuments erscheinen, tatsächlich diejenigen waren, die es unterzeichnet haben,
  • dass es ein festes Datum hat, d.h. an diesem Datum unterschrieben ist und daher keine rückwirkend ist.

Die Tatsache, dass eine Urkunde in authentischer Form erstellt wurde, bedeutet, dass die Unterzeichner verstanden haben, was sie unterzeichnet haben. Der Notar ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Unterzeichner kompetent und den Sinn des Dokuments verstanden haben. Dies bietet jedoch keine Gewissheit, da ein schriftliches Dokument Unterschiede in der Auslegung nicht berührt.

Das Gesetz verlangt für bestimmte Erklärungen und Vereinbarungen eine öffentliche Urkunde; eine Privaturkunde ist für solche Erklärungen ungültig.

Notarielle Urkunde

Es wird die Erstellung und Validierung einer echten Urkunde durch einen Notar genannt bestehen der notariellen Urkunde. Die Beglaubigung einer Urkunde durch einen Notar wird auch als bestehen der notariellen Urkunde.

Der Notar registriert alle notariellen Urkunden in a Repertoire. Urkunden über die Lieferung von Namensgütern können in das Register des Übertragenden, des Erwerbers sowie des Notars eingetragen werden. Grundbuch. (Art. 3:89 Abs. 1 DCC)

Formen

Das Notariat unterscheidet zwischen Minuten- und Originalurkunden. Das Minutenakt verbleibt in der Obhut des Notars und ist Protokoll (Archiv mit den gemeinsamen Urkunden). Das original-akt (oder Zertifizierungsurkunde) wird den Parteien nach ihrer Erstellung zugestellt.

Der Notar muss das Original aller von ihm ausgeführten protokollarischen Urkunden aufbewahren. Dieses Original heißt die Minute da die ursprüngliche notarielle Urkunde in Kleinbuchstaben geschrieben wurde (lateinisch: Minuten scriptura).

Es wird eine vom Notar beglaubigte vollständige Kopie des Protokolls genannt authentische Kopie (Belg. Problem). Obwohl der Beweiswert der Urkunde eigentlich in der Minute liegt, hat eine vom Notar ausgestellte beglaubigte Abschrift einen ebenso hohen Beweiswert.

Neben der Ausstellung von Kopien kann der Notar auch brutto die Minutenurkunde ausstellen. Ein Grosse ist eine vollstreckbare Kopie, die anstelle des Protokolls zum Nachweis von Rechten und Pflichten verwendet wird. Das Grosse hat den gleichen Kopf und das gleiche Schloss wie das Grosse der Gerichtsurteile. Es liefert a vollstreckbarer Titel für die aus der notariellen Urkunde hervorgehenden Ansprüche oder Sicherungsrechte. Diese Rechte können ohne Einschaltung des Gerichts direkt mittels Grosse geltend gemacht werden, Kopien und Grosses werden nur vom Notar an Interessenten ausgestellt.

Beweiskraft

Authentische Urkunden dienen als zwingender Beweis dafür, was der Notar über das, was er getan, gesehen oder gehört hat, erklärt. Wohlgemerkt, die Urkunde beweist natürlich nur, dass eine Party dies-oder-das sagte an einem bestimmten Tag. Es beweist nicht, dass diese Partei damals auch die Wahrheit gesagt hat.

Insbesondere bei echten Urkunden kann jemand die Urkunde auch als Beweis gegen jemanden verwenden, der bei der Unterzeichnung des Dokuments nicht anwesend war. Eine Privaturkunde hat in der Regel nur für die Unterzeichner selbst Beweiskraft.

Beispiele

Bekannte authentische Taten:

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