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EIN Autoversicherung ist für viele ein weiter Begriff Versicherungen zum Zwecke von Schäden an oder verursacht durch eigene Wagen versichern. Die Autoversicherung ist in den Ländern der countries Europäische Union verpflichtet. Diese Verpflichtung ist Die Niederlande angeordnet in der Kfz-Haftpflichtversicherungsgesetz (WAM), in Belgien nach dem Kfz-Haftpflichtversicherungsgesetz[1].
Rechtliche Verpflichtung
In dem Europäische Union Es gibt ziemlich einheitliche Rechtsvorschriften für Kraftfahrzeuge. Der Schutz der die Opfer von Verkehrsunfälle mit einem Kraftfahrzeug verbunden. Dieser Schutz ist durch eine verbindliche Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge Diese Verpflichtung gilt übrigens nicht für Fahrzeuge im Besitz der nationalen Regierung (wie Rijkswaterstaat, Verteidigung und Polizei).
Zivile Behördenfahrzeuge sind von der Haftpflichtversicherungspflicht ausgenommen. Die Freistellungsbescheinigung muss im Fahrzeug vorhanden sein. Die Schadensfälle und dergleichen werden von der Schadenbearbeitungsstelle bearbeitet, ehemals Teil der Finanzministerium, derzeit unter der Schirmherrschaft der ABP. Das Bureau, kurz BSA, handelt so, als ob es der Versicherer des Fahrzeugs wäre. Das Verfahren zur Schadenregulierung unterscheidet sich nicht wesentlich vom Zivilverkehr.
Die Niederlande
Eine Kfz-Versicherung ist eine Versicherung, die Schäden durch oder mit dem eigenen Auto versichert. Die Kfz-Versicherung wird daher in die Nichtlebensversicherung. Die Autoversicherung besteht grob aus drei Deckungen, von denen eine Haftpflichtversicherung obligatorisch ist:
- Haftpflichtversicherung
- Begrenzte Rumpfabdeckung
- Vollständige Abdeckung des Rumpfes.
Auf Wunsch können diese Deckungen durch Zusatzversicherungen wie Insassen- oder Rechtsbeistand ergänzt werden.
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist nach dem Kraftfahrt-Haftpflichtversicherungsgesetz (WAM) gesetzlich vorgeschrieben. Die WAM verlangt nicht nur eine Haftpflichtversicherung, sondern legt auch fest, welche Mindestanforderungen die Versicherung erfüllen muss.
Die WAM legt Mindestanforderungen fest, die eine Kfz-Versicherung erfüllen muss. Die wichtigsten Anforderungen sind:
- Versicherungssumme: mindestens 907.560 €. Befindet sich das Auto in einem Land mit einem höheren Mindestbetrag, muss die Versicherung diesen Betrag abdecken (zum Beispiel in Belgien und im Vereinigten Königreich gilt eine unbegrenzte Versicherungspflicht). Diese Mindestversicherungssumme wurde (ab 11.06.2007) auf 1 Mio. Euro pro Opfer erhöht, maximal jedoch 5 Mio. Euro pro Ereignis und mindestens 1 Mio. Euro für Sachschäden.
- Die Versicherungssumme bei Personenschaden mindestens 1 Mio. Euro pro Opfer bzw. 5 Mio. pro Ereignis
- Versicherungssumme bei Sachschäden mind. 1 Mio. Euro
- In internationalen Schadensfällen kann das Geschädigte seinen Anspruch auch in seinem Wohnsitzland geltend machen
- Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden
- Abdeckung in den Ländern der Europäischer Wirtschaftsraum.
Die Versicherung muss keinen Versicherungsschutz bieten für:
- Schäden durch gestohlenes Auto;
- Freude beim Reiten ohne Gewalt kein Diebstahl;
- Schäden am Transportgut,
- Beschädigung des Fahrers;
- Schäden bei bestimmten Gelegenheiten, z. B. bei der Teilnahme an lizenzierten Geschwindigkeits-, Gleichmäßigkeits- oder Agility-Fahrten und -Wettbewerben. (Wenn eine Genehmigung erteilt wurde, hat die Organisation eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.)
Die Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird allgemein als Haftpflichtversicherung bezeichnet. Die Haftpflichtversicherung folgt grundsätzlich den gesetzlichen Verpflichtungen. Es ist zu beachten, dass die Versicherer kann von den gesetzlichen Verpflichtungen abweichen. Bietet die Versicherung jedoch weniger als gesetzlich vorgeschrieben, darf der Geschädigte dadurch nicht getäuscht werden.
Die Deckung weicht in folgenden Punkten von den gesetzlichen Regelungen ab, da die Versicherungssumme in der Regel höher ist (2.500.000 €) und das Versicherungsgebiet größer ist als die Europäischer Wirtschaftsraum. Der Versicherungsbereich ist in der angegeben Grüne Karte.
In der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
- Schäden, die bei nicht bestimmungsgemäßer Nutzung des Kraftfahrzeugs beim Versicherer entstanden sind.
- Schäden, wenn der Fahrer nicht im Besitz der vorgeschriebenen Führerschein oder wenn die Fahrerlaubnis wurde verweigert;
- Schäden, die vorsätzlich oder mit Zustimmung des Versicherten verursacht wurden;
- Schäden, die während der Teilnahme an Geschwindigkeitswettbewerben / Fahrten / Tests verursacht wurden
Eine begrenzte Zahl von Versicherern schließt auch Schäden aus, wenn der Fahrer mehr als den gesetzlich zulässigen Blutalkoholspiegel hat.
Die Ausschlüsse gelten nicht, wenn der Versicherte nachweist, dass die Umstände ohne eigenes Verschulden entstanden sind und er kein Verschulden trifft.
Die Höhe der Prämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem Fahrzeuggewicht. Generell gilt: Je höher das Gewicht, desto höher die zu zahlende Prämie. Es wird davon ausgegangen, dass ein schwereres Auto größeren Schaden anrichtet. Seit 2009 werden auch Versicherungen angeboten, bei denen die Prämie teilweise vom Fahrverhalten beeinflusst wird. Dies kann vorab über einen Scan ermittelt werden, kann aber auch über die On Board Unit (Box) ermittelt werden.
Begrenzte Rumpfabdeckung
Die beschränkte Kaskoversicherung kann zusätzlich zur Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Grob kann man sagen, dass die beschränkte Kaskoversicherung Schäden am eigenen Pkw ersetzt, soweit diese nicht durch eine Kollision, Kollision, Abfahren etc. entstanden sind. Die Deckung umfasst:
- Feuer, Explosion, Kurzschluss, Selbstentzündung, Blitzeinschlag;
- Diebstahl, Unterschlagung, Freudenreiten;
- Glasbruch inkl. Beschädigung durch Scherben;
- Sturm, Überschwemmung, Lawine, Erdrutsch, andere Naturkatastrophen;
- Kollision mit Vögeln, streunenden Tieren oder Kreuzungswild;
- Flugzeuge und davon gefallene Gegenstände;
- Transport mit Schiff oder Bahn, ausgenommen Kratzer, Schrammen und Lackschäden;
- Transport von Verletzten;
- Kosten für Sicherheit, Lagerung und Transport;
- Beitrag im allgemeinen Durchschnitt.
Vollkaskoversicherung
Die Abdeckung umfasst
- Die Schäden, die durch begrenzte Kasko gedeckt sind;
- Schäden durch Kollision, Umkippen, Schleudern, von der Fahrbahn abgekommen, ins Wasser geraten;
- Jede andere äußere Katastrophe.
- Unruhen / Unruhen;
Die Höhe der Prämie für eine Vollkaskoversicherung richtet sich nach dem ursprünglichen Neuwert des Autos (dieser wird auch als Katalogwert bezeichnet). Dabei gilt: Je höher der Katalogwert, desto höher die zu zahlende Prämie.
Bonus-Malus-Rabatt
Charakteristisch für die Kfz-Versicherung ist der Bonus-Malus-Rabatt. Das aktuelle System wurde 1982 eingeführt, um das System ohne Anspruchsberechtigung zu ersetzen. Oft ist noch von Schadenfreiheitsrabatt die Rede, wenn Bonus-Malus-Rabatt gemeint ist.
Das Bonus-Malus-System belohnt unfallfreie Fahrer mit einer niedrigeren Prämie und bestraft Fahrer mit einer höheren Prämie. Das Bonus-Malus-System arbeitet mit einer Bonus-Malus-Leiter. Diese Leiter besteht aus mehreren Stufen (normalerweise 15 bis 20). Mit jedem Schritt ist ein bestimmter Rabatt oder Zuschlag auf die Prämie verbunden. Nach einem Jahr, in dem der Versicherung kein Schaden in Rechnung gestellt wurde, steigt die versicherte Person eine Stufe auf. Nach einem Jahr, in dem ein oder mehrere Schadensfälle geltend gemacht wurden, stürzt der Versicherte mehrere Stufen, in der Regel etwa fünf für einen Schaden. Die Leiter beginnt in der Regel mit einem Aufschlag von 25 % und endet mit einem Rabatt von 75 oder 80 %.
Grundsätzlich wirkt sich jeder Schaden, der der Versicherung belastet wird, auf den Bonus-Malus-Rabatt aus. Soweit möglich, wird der Versicherer versuchen, den Schaden von einer haftenden Gegenpartei einzufordern. Ist diese Geschichte erfolgreich, wird der Schaden nicht der Versicherung belastet und der Bonus-Malus-Rabatt wird nicht angepasst. Zudem ist es üblich, dass die versicherte Person später einen ersetzten Schaden bezahlen kann, so dass auch keine Folgen für die Prämie entstehen. Bei den meisten Versicherern wirken sich alle Ansprüche mit beschränkter Kasko nicht auf den Bonus-Malus-Rabatt aus.
Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer gibt der alte Versicherer an ein zentrales Registrierungssystem „roy data“ weiter, wie viele schadenfreie Jahre aufgebaut wurden. Diese schadenfreien Jahre sind wichtig für den Bonus-Malus-Rabatt beim neuen Versicherer.
Zusätzliche Versicherung
Die Kfz-Versicherung kann auf Wunsch um eine Reihe von Zusatzversicherungen erweitert werden. Häufig werden drei Zusatzversicherungen angeboten:
- Unfälle Insassen;
- Schäden an Insassen;
- Rechtsbeistand.
- Unfallinsassen
- Die Unfall-Insassenversicherung leistet eine einmalige Zahlung, wenn einer der Insassen, einschließlich des Fahrers, infolge eines Unfalls verstirbt oder dauerhaft behindert wird. Die Schuldenfrage ist für die Zahlung nicht von Bedeutung. Die maximale Höhe der Leistung wird vom Versicherungsnehmer bestimmt. Sowohl für den Todesfall als auch für die bleibende Invalidität wird eine Versicherungssumme von in der Regel mehreren Tausend bis Zehntausend Euro vereinbart.
- Schäden an Insassen
- Die Insassenschadenversicherung entschädigt einen Insassen (einschließlich des Fahrers), wenn er bei einem Unfall einen Schaden erleidet. Dies umfasst den Ersatz von Sachschäden sowie Personenschäden oder den Ersatz der nächsten Angehörigen im Todesfall. Die Erstattung ist in der Regel auf 1 Mio. € begrenzt.
- Rechtsbeistand
- Der Rechtshilfeschutz bietet dem Versicherten Rechtsbeistand bei Konflikten um das eigene Auto. Bei der Rechtshilfeversicherung handelt es sich um eine Rechtshilfeversicherung mit begrenzter Deckung.
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Verweise
- ↑Gesetz über die Kfz-Haftpflichtversicherung http://www.ejustice.just.fgov.be/cgi_loi/change_lg.pl?language=nl&la=N&cn=1989112130&table_name=wet