WikiDer > Klausel
EIN Vorgabe ist eine Bestimmung in a Zustimmung, im Vertrag selbst oder in allgemeinen oder besonderen Geschäftsbedingungen, auf die verwiesen wird.
Die wesentlichen Vertragsbestandteile wie Kaufpreis, Miete, Erbbauzins werden nicht als Klausel bezeichnet.
Eine Reihe von Klauseln sind unter ihrem eigenen Namen bekannt:
- Probezeit (Arbeitsvertrag)
- Wettbewerbsverbot
- Vertraulichkeitserklärung
- Geheimhaltungsklausel (Arbeitsvertrag)
- Abordnungsklausel
- Strafklausel
- Haftungsausschluss oder Haftungsausschluss
- Altersklausel im Kaufvertrag von Immobilien
- Anti-Spekulationsklausel im Kaufvertrag von Immobilien
- Versicherungsklausel im Hypothekenbrief
- Kompromiss Vorgabe
- Schiedsklausel
- in Belgien
- Recht auf Erstkauf
- Rückgaberecht
- Nichtanwendungsklausel
- Aufenthaltsklausel
- Fortsetzungsklausel
- Übernahmeklausel