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Dividendensteuer (Europäische Niederlande), Einkommenssteuer (Karibik Niederlande) oder Quellensteuer (Belgien) ist eine international gebräuchliche Form von Direkte Steuer das durch a Zustand wird vom Einkommen in Form von Dividende. Das MwSt wird durch Abzug von der Dividendenzahlung. EIN Dividendenzahlung ist eine Ausschüttung vergangener Gewinne eines Unternehmens an seine Aktionär(e). Dividendensteuer ist oft, aber nicht unter allen Umständen, a Quellensteuer: das Partnerschaft dass es Dividende zahlt aus, behält die Steuer auf die Dividendenzahlung ein und überweist die Steuer dann an die Steuerbehörden aus. Die so entrichtete Dividendensteuer kann vom Aktionär nachträglich auf die Dividende geschuldet Einkommenssteuer oder Körperschaftsteuer abgezogen werden.
Einer der Gründe für die separate Besteuerung von Dividenden ist die Vermeidung Steuerhinterziehung: In einem System ohne Dividendensteuer ist es zu einfach, Einkommensströme über Dividenden zu lenken und so die Einkommensteuer zu vermeiden.[1]
Belgien
In Belgien heißt diese Steuer Quellensteuer. Der Dividendensatz beträgt 30 %. Seit 2018 kann ein belgischer Steuerpflichtiger diese Quellensteuer in einer ersten Stufe von 640 €, später auf 800 € erhöht, über die Einkommensteuer zurückfordern.[2]
Europäische Niederlande
In den Niederlanden ist die Dividendensteuer in der Dividendensteuergesetz 1965. Der Satz beträgt 15 % der ausgeschütteten Dividende.
Zur Einkommensteuer (einschließlich Dividende) aus einer wesentlichen Beteiligung siehe Kasten 2.
Karibik Niederlande
In den karibischen Niederlanden heißt diese Steuer Einkommenssteuer und unterliegt Kapitel V der Steuergesetz BES. Der Satz beträgt derzeit 5 % des Erlöses.
Internationale Aspekte
Ein Staat kann aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen gezwungen sein, seinen nationalen Steuersatz zu senken.
Siehe auch
Externe Links
| Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise |