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Voorheffing

Quellensteuer ist ein fiskalisch Begriff, der ausdrückt, dass die Steuer im Voraus erhoben wird, als eine Art Anzahlung. Die Höhe der vorbelasteten Steuer entspricht nicht automatisch der Höhe der Steuer, die letztlich im Steuerbescheid erhoben wird (sog Endabgabe). Zudem kann die Quellensteuer in vielen Fällen letztlich auf eine andere Steuer angerechnet werden.

Das Prinzip der Quellensteuer basiert auf dem Prinzip des geringsten Schmerzes. Dadurch, dass im Voraus eine Steuer erhoben wird, die in etwa der tatsächlich fälligen Steuer entspricht, wird vermieden, dass der Steuerzahler riesige Summen erhält, die er dann an das Finanzamt zurückzahlen muss. Dies verhindert psychische und administrative Belastungen.

Die Niederlande

Zwei Fälle, in denen Quellensteuern in den Niederlanden häufig vorkommen, sind die Lohnsteuer und die Dividendensteuer.

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer wird von der Arbeitgeber vom Bruttolohn abgezogen und direkt an das Finanzamt abgeführt. Sie wirkt häufig als Quellensteuer auf die später zu berechnenden und zu zahlenden Beträge Einkommenssteuer. Entspricht die Lohnsteuer genau der Einkommensteuer, dann ist sie Endabgabe.

Dividendensteuer

Dividendensteuer ist Endabgabe wenn Dividenden und Gewinne von ausländischen Aktionären eingehen. In anderen Fällen wirkt sie jedoch als Quellensteuer auf die Einkommensteuer (bei natürlichen Personen) oder auf Körperschaftsteuer (für juristische Personen).

Belgien

Die Quellensteuern werden mit dem Einkommensteuer.

Quellensteuer

Lohnempfänger zahlen a Quellensteuer auf der Bruttogehalt, nach Abzug der soziale Sicherheit von 13,07 %.

Quellensteuer

Das Quellensteuer ist eine Quellensteuer auf Interesse und Dividenden. Für die Einkommensteuer sie hat eine befreiende wirkung: was als quellensteuer abgeführt wurde, muss nicht mehr als persönliche einkommensteuer abgeführt werden. Das bedeutet, dass Einkünfte aus Zinsen und Dividenden nicht in der Erklärung angegeben werden müssen, sodass die Finanzbehörden nicht wissen, wer die Begünstigten sind.

Vermögenssteuer

In Belgien kennt man auch die Vermögenssteuer. Ursprünglich als Quellensteuer auf die Einkommensteuer gedacht, kann sie heute eher als eigenständige Abgabe angesehen werden. Daher ist die Bezeichnung „Quellensteuer“ in diesem Fall etwas irreführend.